Grüne Bildungswerkstatt Wien

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Texte - Europa / 06.10.2005 / Annette Groth

Bolkestein: radikaler und umfassender Angriff auf Sozialsysteme

Der Versuch, den Binnenmarkt für Dienstleistungen durchzusetzen, geht in die nächste Runde.

Im Januar 2004 wurde der Entwurf zu einer Dienstleistungsrichtlinie veröffentlicht, die sogenannte Bolkestein-Richtlinie, benannt nach dem ehemaligen Kommissar der Europäischen Kommission, Frits Bolkestein. Dieser Entwurf ist der bisher radikalste und umfassendste Angriff auf die Sozialsysteme der EU-Staaten und mit der Lissabon-Strategie Teil einer europäischen "Reform- und Wachstumsstrategie", die den Konzernen Riesengewinne beschert, Arbeitsplätze vernichtet und den Einzelnen zunehmend finanzielle "Eigenverantwortung" für ihre Alters- und Gesundheitsversorgung aufbürdet.

Mit der Lissabon-Strategie, die im Jahr 2000 verabschiedet wurde, will die EU bis 2010 der "wettbewerbsfähigste und dynamischste wissensbasierte Wirtschaftsraum in der Welt" werden. Dieses Ziel soll erreicht werden durch

a) die Vollendung des Binnenmarkts für Dienstleistungen (Bolkestein);

b) die Öffnung bisher abgeschirmter und geschützter Sektoren, d.h. Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen und Güter;

c) stärkere UnternehmerInnenfreundlichkeit, d.h. u. a. niedrigere Steuern für Unternehmen, Verlängerung der Arbeitszeit und mehr "Eigenverantwortung" der Einzelnen für Gesundheit, Pensionen etc., also eine weitere Strategie für eine Umverteilung von unten nach oben;

d) Steigerung der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, das sind Minijobs und die 1 Euro Jobs, der ausgehöhlte Kündigungsschutz.

Wenn der Dienstleistungsrichtlinien-Entwurf Gesetz werden sollte, würden auf einen Schlag drei Viertel der gesamten EU-Wirtschaft liberalisiert. Dienstleistungen sind z.B. sämtliche freien Berufe wie WirtschaftsprüferInnen, ArchitektInnen oder RechtsanwältInnen, der öffentliche Dienst, das Gesundheitswesen und die freien TrägerInnen der Wohlfahrtspflege.

Herkunftslandprinzip

Ihren Deregulierungszweck verfolgt die Richtlinie mit einem Mix aus schrittweiser Beseitigung staatlicher Auflagen sowie dem systematischen Unterlaufen nationalen Rechts durch das sogenannte "Herkunftslandprinzip". Danach unterliegen Dienstleistungsunternehmen in der EU nur noch den Anforderungen ihres Herkunftslands. Auflagen und Kontrollen des Tätigkeitslands würden gänzlich untersagt. Selbst die obligatorische Registrierung einer Geschäftsaufnahme will die Kommission verbieten. Damit setzt das Herkunftslandprinzip eine effektive Wirtschaftsaufsicht in der Europäischen Union faktisch außer Kraft. Künftig könnte sich jedes Unternehmen durch Sitzverlagerung oder die simple Gründung einer Briefkasten-Firma im EU-Ausland lästiger inländischer Auflagen entledigen. Örtliche Tarifverträge, Qualifikationsanforderungen, Standards beim Arbeits-, Umwelt- oder Verbraucherschutz könnten auf einfache und billige Weise unterlaufen werden. Unternehmen und DienstleisterInnen könnten sich in demjenigen EU-Land registrieren lassen, in dem Auflagen wie Tarifverträge, Umwelt- oder Arbeitsschutz und die Steuern am niedrigsten sind.

Keine Überarbeitung des kritisierten Entwurfs

In den letzten Monaten wurde insbesondere in der Diskussion um die EU-Verfassung öffentlich der Eindruck vermittelt, dass die Dienstleistungsrichtlinie grundlegend überarbeitet werde und damit diejenigen Aspekte, die am stärksten im Lichte der Kritik stehen, wie das Herkunftslandprinzip und die Auswirkungen der Richtlinie auf die öffentliche Daseinsvorsorge, vom Tisch seien. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen: Die Richtlinie wurde nicht zur Überarbeitung zurückgezogen, Grundlage der Beratungen im Europäischen Parlament ist weiterhin der ursprünglich vorgelegte Richtlinientext der Kommission.

Verabschiedung während österreichischer Präsidentschaft?

Am 14.9. 2005 hat der Wirtschaftsausschuss im Europaparlament sich mit der Mehrheit aus Konservativen und Liberalen für den Richtlinienentwurf ausgesprochen. Im Binnenmarktausschuß wurde die Diskussion darüber kurzfristig Anfang Oktober von der Tagesordnung genommen, da insgesamt 1.600 Änderungsvorschläge vorlagen, die teilweise zu kurzfristig eingereicht worden waren. Die Verhandlungen über einen "Kompromiss" sollen nun bis zum 12. Oktober weiter geführt werden; die Abstimmung im Binnenmarktsausschuss erfolgt vermutlich am 21./22. November; die Plenar-Abstimmung wohl erst im Jänner 2006. Danach wird das Parlament mit dem Ministerrat unter der Präsidentschaft Österreichs über diese Richtlinie und seine Änderungsvorschläge verhandeln.

Breites Bündnis in Italien - und Österreich ...?

In Italien mobilisiert derzeit ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozialverbänden und Attac zu einer Großdemonstration gegen "Bolkestein" im Oktober 2005 nach Rom, bei der mehrere 10.000 TeilnehmerInnen erwartet werden. Auch in Spanien sind Protest-Kundgebungen in vielen Städten geplant, in Deutschland findet am 15. Oktober 2005 ein bundesweiter Aktionstag statt, in Österreich wollen etliche Gewerkschaften eine Kampagne gegen diese Richtlinie lancieren. In der Vergangenheit hat sich auch der ÖGB-Chef Verzetnitsch kritisch zum Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie geäußert. Dieser gefährde den sozialen Zusammenhalt und Arbeitsplätze in Europa, weil systematisch alle Versuche, in Europa höhere Standards im Arbeits- und Sozialrecht, Konsumentenschutz und im Umweltschutz durchzusetzen, unterminiert würden:

"Wir sind nicht gegen eine Dienstleistungsrichtlinie - sie muss aber zu fairen Bedingungen abgeschlossen werden. Daher ist die Dienstleistungsrichtlinie vollkommen und ohne Herkunftslandprinzip zu überarbeiten."(1)

Das ist bislang leider nicht geschehen. Darum ist lauter Protest gegen diesen sozial gefährlichen Entwurf angesagt.

1 EU-Aktionsplan. Vernünftige Umsetzung auf nationaler Ebene entscheidend.


Die Autorin ist Entwicklungssoziologin mit Schwerpunkt Internationale Politik, Volks- und Betriebswirtschaft. Sie ist eine anerkannte Kennerin des Europäischen Integrationsprozesses und wird als eine der HauptreferentInnen bei der Herbstakademie der Grünen Bildungswerkstatt Wien teilnehmen.