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Grundeinkommen ohne Bedingung!

Die GBW-Wien ist Kooperationspartnerin des Grundeinkommenkongresses. Sie nimmt dies zum Anlass, über das Konzept Grundeinkommen zu informieren und Raum fur Auseinandersetzung zu bieten. Am Beginn steht ein Beitrag zu den Wiener Sommergesprächen 2005.

Dietmar Köhler | 04.08.2005

Die Wiener Grünen widmeten das zweite Sommergespräch, das am 14. Juli 2005 stattfand, dem Thema "Grundsicherung". Die Position der Wiener Grünen stand dabei in erheblichem Widerspruch zu einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Ausgehend von dem Befund, dass in reichen Gesellschaften wie Österreich die Kluft zwischen Arm und Reich wächst, die Realeinkommen sinken und die Armut zunimmt, diskutierten Margit Appel (Armutskonferenz), Volker Kier (Institut für eine offene Gesellschaft), Maria Vassilakou (Wiener Grüne) und Stefan Wallner (Caritas Österreich) die Frage, ob und wie weit ein Grundsicherungsmodell dieser Tendenz entgegenwirken könne.

Margit Appel und Volker Kier befürworteten ein bedingungs- und voraussetzungsloses Grundeinkommen, während die Position von Stefan Wallner insofern vage blieb, als er die Wichtigkeit von Erwerbsarbeit sehr stark betonte (Arbeit als Wert an sich). Der Vorteil von Grundeinkommen gegenüber Grundsicherung besteht letztlich darin, dass ein Rechtsanspruch ohne Bedarfsprüfung durch Behörden und Ämter gewährleistet wird. Damit wird einerseits Armutsbekämpfung konkret, während sich andererseits die Wahlfreiheit der Menschen bezüglich ihrer Lebensgestaltung wesentlich erhöht.

Ein besonderer Widerspruch zeigte sich zwischen den Positionen der Spitzenkandidatin der Wiener Grünen, Maria Vassilakou, und den Vorstellungen der OrganisatorInnen des Grundeinkommenkongresses, der von 7.- 9. Oktober 2005 in Wien stattfinden wird.

Grüne: keine Grundsicherung, sondern Sozialhilfe?

Maria Vassilakou argumentierte, das "Grüne Grundsicherungs-Modell"
solle an die Erwerbsbiographie der einzelnen Personen anknüpfen. Dies bedeutet, dass alle Personen ohne Erwerbsbiographie (SchulabgängerInnen,
Personen - vor allem Frauen - die in der Familien- und Hausarbeit tätig sind und viele andere mehr) von der "Grünen Grundsicherung" ausgeschlossen sein würden. Ein solches Modell hat mit Grundsicherung im eigentlichen Sinn wenig zu tun. Ausgehend von der Menschenwürde wie sie in den Menschenrechtskonventionen verankert ist1, bedeutet Grundsicherung/Grundeinkommen stets eine Zuwendung, die - ebenso bedingungslos wie die Menschenwürde selbst - als existenzsichernde Ressource jedem Individuum zur Verfügung zu stellen ist. Sie ist weder an Voraussetzungen, noch an Gegenleistungen gebunden.

Eine "Grundsicherung", die - wie Maria Vassilakou insistierte - in einer
Aufstockung der Sozialhilfe bestünde, würde mit allen Nachteilen der
Sozialhilfe (Vermögensverwertung, PartnerInneneinkommen, Rückzahlungspflicht, prekärer Rechtsanspruch, etc.) behaftet sein. Dazu kämen Fragen des Abgleichs mit Arbeitslosengeld und Notstandshilfe: Da die durchschnittliche Notstandshilfe bei 550,- Euro liegt, während Maria Vassilakou von 800,- Euro als "aufgestockter" Sozialhilfe sprach, ist völlig unklar, wie mit der Differenz umzugehen wäre. Dazu kommen die unterschiedlichen Rechtsebenen (Bund, Land Wien).

Bedingungsloses Grundeinkommen

Ein bedingungsloses Grundeinkommen nach den Vorstellungen der OrganisatorInnen des Grundeinkommenkongresses würde hingegen:

- die Armutsgefährdung vermindern
- die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern fördern
- unbezahlte Tätigkeiten anerkennen
- die Wahlfreiheit bezüglich der Lebensführung erleichtern.

Das Grüne Modell der Grundsicherung scheint seinen Namen nicht zu verdienen. Eine Grüne Politik, die soziale Themen aufgreift und der zunehmenden sozialen Ausgrenzung von Menschen ohne Erwerbsarbeit (oder nicht existenzsichernder Erwerbsarbeit) entgegentreten will, muss ein Grundsicherungsmodell einfordern, das über das herkömmliche Bild von Lebenssicherung aufgrund von Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) und Almosen (Sozialhilfe) hinausgeht: ein bedingungsloses Grundeinkommen!

1 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte v. 10.12.1948; Präambel: "[...] Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte [...]"


Der Autor ist Gründungsmitglied des Netzwerks Grundeinkommen in Wien, Sprecher des Vereins ArbeitsLos - initiativ (Kontakt: office@al-i.at), Mitautor des Parallelberichts zum UN-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Mitglied der Wiener Grünen.

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