Angst, Stress und schlechte Bezahlung dominieren vielfach das Leben von Studierenden aus Drittstaaten, die sich ihr Studium in Wien durch Arbeit finanzieren müssen. Ezgi Erol und Katharina Menschick haben die Situation türkischer Studentinnen beleuchtet und Auszüge aus Interviews vorgestellt. Die Erzählungen der Betroffenen zeichnen ein Bild, das die aktuelle Gesetzeslage in Frage stellt. Zwingt sie doch in illegale und undokumentierte Arbeitsverhältnisse. Damit einher gehen neben der schlechten Bezahlung, die finanzielle Abhängigkeit von der Familie und all zu oft sexuelle Belästigungen durch den/die ArbeitgeberIn.
Arbeiten für 2,5 Euro die Stunde.
Das aktuelle Fremdengesetz geht davon aus, dass Studierende aus Drittstaaten nur zum Zweck des Studiums nach Österrreich kommen. Dass sie sich durch Arbeit ihr Studium finanzieren müssen, wird vom Gesetzgeber nur bedingt berücksichtigt.
Studierende aus Drittstaaten, so werden Staaten bezeichnet, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, dürfen in Österreich grundsätzlich nicht arbeiten. Das heißt, sie müssen ihr Studium komplett durch Erspartes (sofern vorhanden), oder durch Zuwendungen von Angehörigen finanzieren. Um die Aufenthaltsgenehmigung für ein Studium zu erhalten oder zu verlängern, muss einmal im Jahr ein Kontostand von 7.260 Euro nachgewiesen werden. Damit verstößt Österreich gegen geltendes EU-Recht. Schon vor drei Jahren hätte Österreich eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen müssen.
Die einzige Möglichkeit legal arbeiten zu können, ist die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung durch das AMS. Bevor diese jedoch erteilt wird, prüft das AMS, ob es nicht eine als arbeitslos gemeldete/n österreichische/n StaatsbürgerIn gibt, die ebenso für den Job qualifiziert wäre. Nur wenn das nicht zutrifft, erhalten Studierende aus Drittstaaten eine Arbeitspapiere. Und auch dann ist nur eine geringfügige Beschäftigung möglich. Die Beschäftigungsbewilligung muss vom Arbeitgeber beantragt und jedes Jahr verlängert werden. Zudem darf eine Höchstzahl an Arbeitenden aus Drittstaaten nicht überschritten werden. Die Quote liegt bei 8% des österreichischen Arbeitskräftepotenzials. Aufgrund dieser Hürden ist es für Studierende aus Drittstaaten nur schwer möglich, in Österreich in einem legalen Beschäftigungsverhältnis Arbeit zu finden.
„Ich suche nicht nur eine Verkäuferin, sondern auch eine Freundin.“
Die Gesetzeslage führt dazu, dass viele Studentinnen ihr Geld illegalisiert bzw. undokumentiert verdienen müssen. Die jungen Frauen sprechen nicht gerne darüber, wie Ezgi Erol erfahren musste. Manche wollten gar keine Interviews geben, aus Angst, ihr Name könnte irgendwo aufscheinen. Die geführten Interviews wurden anonymisiert, weder Personen noch der Arbeitsplatz werden genannt. Angst haben sie aber nicht nur vor den Arbeitgebern, von denen sie ohne Abfertigung und Kündigungsschutz jederzeit entlassen werden können. Sie fürchten sich auch vor den KontrolleurInnen. Um nicht als undokumentierte Arbeitskraft erkannt zu werden, geben sie oft die Daten einer anderen, offiziell angestellten Mitarbeiterin an. Oder der Chef behauptet, sie würden unentgeltlich für ihn arbeiten. Diese Situation befördert Ausbeutung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. „Für mich ist es wichtig, dass du nett bist. Ich suche nicht nur eine Verkäuferin, sondern auch eine Freundin“, solche oder ähnliche Sätze hören die Studentinnen oft. Gehen sie nicht auf die Angebote ein, reagiert der Arbeitgeber vielfach mit extrem schlechter Bezahlung oder sofortiger Entlassung. Die Arbeitgeber fühlen sich sicher, da es von Seiten der Frauen kaum zu Anzeigen kommt.
Dürfen Behörden alles verlangen, was ihnen einfällt?
Die Genehmigung für ein Studium in Österreich bzw. die Verlängerung desselben wird nicht selten zu einem Spießrutenlauf. Was die Behörden alles an Bestätigungen, Unterschriften und Dokumenten verlangen, variiert. Das lässt den Anschein von Willkür aufkommen. Eine mögliche Strategie dem zu begegenen, ist es, Behördenwege zu zweit zu erledigen. Soziale Netzwerke sind aber auch im Umgang mit ausbeutenden Arbeitgebern von Vorteil, wie manche Interviews gezeigt haben.
Hoffnung „Rot-Weiß-Rot Card.“
Ab 1. Juli 2011 gibt es in Österreich die Rot-Weiß-Rot Card. Die Zuwanderung soll dann mittels Punktevergabe geregelt werden. Für Studierende aus Drittstaaten bedeutet das, dass sie fortan eine Beschäftigungsbewilligung für bis zu zehn Stunden pro Woche erhalten. Und das ohne Arbeitsmarktprüfung durch das AMS, wie es bisher der Fall war. Nach Abschluss des ersten Abschnitts eines Diplomstudiums oder nach Abschluss eines Bachelor Studiums wird die maximal erlaubte Wochenarbeitszeit auf 20 Stunden erhöht - ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Autor ist Mitglied im Redaktionsteam der Grünen Bildungswerkstatt Wien.
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Hinweis:
Diskutiert wird im PrekärCafé an jedem ersten Dienstag im Monat. Die Veranstaltungen dienen der Auseinandersetzung mit der Prekarisierung von Arbeits- und Lebensverhältnissen. PrekärCafé im W23, Wipplingerstraße 23, 1010 Wien.
Das nächste PrekärCafé findet am 5.4.2011 ab 18:00 Uhr (Veranstaltung ab 20:00 Uhr) mit internationalen Gästen zu Arbeitskämpfen rund um die Mayday-Parade am 1. Mai statt.




