- Die IPRED2 Richtlinie (Second Intellectual Property Rights Enforcement Directive) gilt dem Kampf gegen Markenpiraterie, kann jedoch auf Online-Piraterie ausgeweitet werden. Die derzeitige Fassung ist dezidiert mit einem Paragrafen versehen, der private Internet-UserInnen von der Strafverfolgung ausnimmt. Die Richtlinie wird allerdings im MinisterInnenrat von einer Minderheit blockiert.
- Die Kommission hat vorgeschlagen, das Copyright bei StudiomusikerInnen auf 95 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag wurde vom Europäischen Parlament auf 70 Jahre reduziert (Anm. bisher lag das Leistungsschutzrecht für geistiges Eigentum bei 70 Jahren und das ProduzentInnenrecht bei 50 Jahren).
- Das ACTA Abkommen (Anti Counterfeiting Agreement) soll künftig die geistigen Eigentumsrechte transatlantisch regeln. Die Verhandlungen zwischen den USA und der EU sind jedoch ins Stocken geraten, da durch den Lissabon Vertrag nun auch das Europäische Parlament in die Verhandlungsdokumente einsehen kann. Der EU-Kommission ist es nicht mehr möglich die BürgerInnenrechte hinter verschlossenen Türen mit verdeckten Vereinbarungen zu bedrohen, so Lichtenberger.
- In der Frage, ob nun EU-weite Gemeinschaftspatente ausgestellt werden, gab es vor kurzem einen Fortschritt. Das Ziel ein gemeinsames Patentverfahren zu etablieren, war seit längerem beschlossene Sache. Der letzte Streitpunkt – in welcher Sprache die Patente angemeldet werden können – wurde nun auch geklärt. Englisch, Deutsch und Französisch werden nun am Patentamt erlaubt sein.
- Die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie wurde im Jahr 2006 beschlossen. Die Richtlinie sieht die Speicherung von Verkehrsdaten im Mobilfunk und Telekommunikationsbereich vor und somit einen Eingriff in die Privatsphäre der BürgerInnen. Eva Lichtenberger und die österreichischen Grünen empfehlen, die Richtlinie nicht umzusetzen und Klagen dagegen abzuwarten.
Copyright – alles in einem Topf!?
Die erste Diskussionsrunde zeigte das Grundproblem des geistigen Eigentums. Das veraltete Copyright wurde über die Jahre hinweg erweitert und über alle Bereiche der Musik-, Film- und IT-Branche gestülpt. Was hingegen in der Musikbranche zutrifft, kann in der IT-Branche völlig anders sein, hielt Georg Tomandl fest. In der IT-Branche bedeute geistiges Eigentum, Gemeinsames zu schaffen. In der Musikindustrie liege der Fokus jedoch auf der Wertschöpfung und den KonsumentInnen als Geldquelle. Die Kunst sei es nun, die Kreativwirtschaft mit der Wertschöpfung so zu verknüpfen, dass einerseits Profit ermöglicht wird, andererseits die öffentliche Zugänglichkeit gewährleistet bleibt. Die Filmwirtschaft hätte eine starke Position auf dem Markt, ergänzt Markus Spiegel. Sie solle sich dieser Modelle annehmen, da die Musikwirtschaft viel zu schwach sei, um sich gegen oder für ein Copyrightsystem einzusetzen.
Im Laufe des Abends stellte Chris Jeitler die Frage, ob eine Zuspitzung der Situation durch einen Rechtsstreit nicht sogar zielführend wäre. So könne seiner Meinung nach öffentlicher Druck aufgebaut werden, um Fortschritte zu erzwingen. Eva Lichtenberger ist davon überzeugt, dass der Druck bereits in Form von Klagen gegen „illegale Downloader“ bestehe und eine großer Crash nicht den heilsamen Schock bringen würde.
Soziale Absicherung der KünstlerInnen
Von einem Systemcrash wären vor allem die KünstlerInnen betroffen. Ulrich Lange stellte folglich sein Gedankenmodell vor, wie KünstlerInnen langfristig sozial abgesichert werden könnten. Eltern bekämen für ihre Erziehungsarbeit eine finanzielle Abgeltung vom Staat. In seinem Verständnis seien KünstlerInnen ebenso wichtig für die gesellschaftliche Erziehung wie Eltern, daher könne man ihnen ebenso gut ein „Erziehungsgeld“ zukommen lassen.
Grundsätzlich liege die Motivation Neues zu schaffen nur dann vor, wenn es dem Einzelnen einen Nutzen bringt, ist Georg Tomandl überzeugt. Demgegenüber stehe der Bedarf der Allgemeinheit. Der Nutzen des Einzelnen müsse dementsprechend von der Allgemeinheit geschaffen bzw. bezahlt werden.
Wem bringen Patente wirklich etwas?
Roland Spitzlinger zeigte anhand eines Beispiels aus dem mittelalterlichen Italien, wie die Weitergabe von Nutzungsrechten im Einzelfall funktionieren kann. Da die Gesellschaft von den Ideen Einzelner profitieren wollte, wurde damals die Patentdauer für jede Idee einzeln festgelegt. So konnte sowohl der/die PatentinhaberIn angemessen verdienen als auch die Gesellschaft davon profitieren. Heute werden Patentrechte automatisch an die Nachkommen vererbt. Lichtenberger stellte fest, dass dies legitim sei, denn jede/r ArbeiterIn könne seine/ihre materiellen Güter vererben und somit die Nachfahren begünstigen. Bei KünstlerInnen wäre dies nicht der Fall, da es in der Regel keine physischen Werke gäbe. Somit ist die Vererbung von Lizenzen ein gerechtfertigter Vorgang. Spitzlinger entgegnete, dass KünstlerInnen ihre Lizenzen auch liquidieren könnten.
Im Großen und Ganzen sieht Eva Lichtenberger im Patent- und Copyrightsystem derzeit Missstände. Sie würden missbraucht, um Fortschritt zu blockieren und den eigenen Marktanteil zu schützen. Friedrich Kofler meinte, dass die betriebswirtschaftliche Verwertung von Werken oftmals auf Kosten des volkswirtschaftlichen Nutzens gehe.
Visionen für eine positive Lösung
Dies sei Anlass genug, ein neues Modell zu fördern. Tomandl meinte, dass ein Alternativmodell zum bestehenden Urheberrecht zwar gesucht sei, die KünstlerInnen jedoch höchstes Interesse daran hätten, bestehende System aufrecht zu erhalten. Die Kunstschaffenden seien dadurch finanziell abgesichert und hätten die große Lobby der AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) hinter sich stehen.
Aus gesellschaftlicher Sicht solle die nicht kommerzielle Nutzung von Werken ausgeweitet werden. „Wenn kein Profit erzielt wird, soll eine legale Nutzung rechtlich gesichert sein“, so Spitzlinger. Für die kommerzielle Nutzung von Werken müsse dementsprechend ein Abgeltungssystem etabliert werden, dass die soziale Absicherung der KünstlerInnen gewährleistet. Darüber hinaus sei eine empirische Analyse notwendig, die nachweist, wie stark bzw. schwach ein Urheberrecht sein muss, damit kreatives Schaffen passiert.
Für die kommenden Roundtables setzten sich die BranchenvertreterInnen aus IT, Musik und Film inhaltsschwere Themen auf die Agenda. Unter anderem soll die soziale Absicherung von KünstlerInnen diskutiert werden, ebenso wie die Verteilung von Einnahmen aus einer sogenannten Kulturflatrate.
TeilnehmerInnen an der Diskussion: Eva Lichtenberger (Europaabgeordnete der Grünen/EFA), Mario Rossori (Musikverleger und -produzent, Pate Records), Markus Spiegel (Musikproduzent, österreichische Musikfonds), Georg Tomandl (WKÖ Fachverband für Film und Musik), Alexander Hirschenhauser (Verband der unabhängigen Label), Volker Eckhart (Initiative Transforming Freedom), Bernhard Schmidt (Monopolverlag), Thomas Geldmacher (Referent für Bildung im Grünen Parlamentsklub), Roland Spitzlinger (Referent für Forschung im Grünen Parlamentsklub), Chris Jeitler (Quintessenz), Friedrich Kofler (WKÖ, Open Source Aktivist), Florian Laszlo (Geschäftsführer www.observer.at, Medienbeobachter), Ulrich Lange (Leiter des Instituts für Medienwirtschaft, FH St. Pölten), Leo Findeisen (Initiative Transforming Freedom)
Die Diskussion scheint festgefahren. „Illegale Downloads ruinieren die Musikindustrie“, meinen die einen. „InternetuserInnen sind keine VerbrecherInnen“, sagen die anderen. Abseits vom polemischen Schlagabtausch wurde am 11. Dezember 2009 zur sachlichen Debatte am Round Table geladen. Europaabgeordnete Eva Lichtenberger führte Praktiker aus der Wirtschaft und Spezialisten aus dem Netz zusammen, um zukunftsfähige Copyrightlösungen für das Internet zu erarbeiten.