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§278a -Die Kriminalisierung politischer Bewegung

article_550_paragraph_120.jpg Als im Mai 2008 österreichweit Wohnungen von Tierrechtsaktivist_innen gestürmt wurden, zeigte sich erstmals das Potential staatlicher Kriminalisierung von unbequemen Bewegungen in Form massiver Überwachungsmaßnahmen und Organisationsparagraphen.

Christof Mackinger | 20.11.2009

Anti-Pelz-Proteste...

Seit vielen Jahren protestieren Tierrechtsaktivist_innen auf Österreichs Einkaufsstraßen gegen den Pelzhandel. Mit unzähligen Kundgebungen und Aktionen des zivilen Ungehorsams konnten die Aktivist_innen bereits beachtliche Erfolge erzielen: Gleich mehrere Bekleidungskonzerne beendeten infolge der Proteste den Verkauf von Pelzprodukten.
Als im Herbst 2006 das größte österreichische Modeunternehmen Kleider Bauer in den Fokus der Proteste rückte und die ein oder andere Scheibe zu Bruch ging, berief das Innenministerium ein Treffen mit den Kleider Bauer-Chefs ein, um ein weiteres Vorgehen gegen die Aktivist_innen zu planen. Beschlossen wurde die Gründung einer Sonderkommission, um die Struktur der Tierrechtsbewegung auszuforschen. Verbote von Kundgebungen erzielten nicht den gewünschten Erfolg, so war sehr bald der Beschluss gefasst, die Tierrechtler_innen nach Paragraph 278a StGB, der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, zu verfolgen.

...kriminalisiert nach §278a

Der oft als „Mafiaparagraph“ bezeichnete Gesetzestext braucht keine konkreten Straftaten, sondern stellt vorbereitende Handlungen, die an sich legal sind, unter Strafe. Dabei muss eine über einen längeren Zeitraum hierarchisch organisierte Gruppe von mindestens zehn Personen mit krimineller Ausrichtung gegeben sein. Das Ziel der kriminellen Aktivitäten muss entweder Bereicherung in großem Ausmaß oder das Streben nach erheblichem Einfluss in Politik und Wirtschaft beinhalten. Die im Gesetz beispielhaft angeführten Straftaten wie Schlepperei, unerlaubter Verkehr mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen zeigt deutlich, dass die Intention des Paragraphen fernab der Verfolgung politischer Initiativen lag.
Kennzeichnend für den Paragraph 278a ist nicht nur das hohe Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft, sondern auch der Freibrief zur Nutzung umfassender Überwachungsmaßnahmen.

Massive Überwachung...

Die seit 2006 anhaltenden Ermittlungen gegen die Tierrechtsbewegung sind geprägt von Überwachung und Bespitzelung. So wurden nicht nur Telefone von Aktivist_innen jahrelang abgehört. Mit zunehmender Dauer der Ermittlungen wurden die Überwachungsmaßnahmen sukzessive ausgedehnt: Bewegungsprofile durch Handyortung, Peilsender an Autos, verdeckt installierte Kameras an Wohnhäusern und monatelange persönliche Observationen. Nachdem all dies offenbar zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führte, wurden Ermittlungen der Finanzbehörden eingeleitet, sowie eine Privatwohnung von Beamt_innen heimlich verwanzt.
Ende Mai 2008 wurden dann schließlich 23 Hausdurchsuchungen durchgeführt; zehn Personen wurden unmittelbar in Untersuchungshaft genommen, wo sie über drei Monate verbringen mussten. Im darauf folgenden Jahr entpuppten sich die Ermittlungen und der Fall an sich als ein Skandal sondergleichen.

...unvorstellbare Ermittlungen

So werden nicht nur den von den Polizeimaßnahmen Betroffenen bis heute die vollständige Akteneinsicht verwehrt, bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Gegenstände (wie z.B. Computer und Datenträger) wurden noch immer nicht ausgehändigt. Dies kann für politische Initiativen das Ende bedeuten. Dass die behördlichen Maßnahmen aber genau darauf abzielten, zeigt der Versuch, einem Tierschutzverein die Gemeinnützigkeit zu entziehen zu lassen, um ihn damit in den Konkurs zu stürzen.
Um an DNA-Proben von Aktivist_innen zu kommen, wurde eine Trinkflaschen entwendet, sowie heimlich ein Abstrich am Fahrrad einer Beschuldigten genommen. Von Wiens Polizei gab es sogar eine Anordnung neben jeder Demonstration zum Thema Tierschutz/Tierrechte Beamt_innen der Sondereinheit WEGA zu positionieren, um der Öffentlichkeit den Eindruck von „außergewöhnlich gefährlichen Demonstranten“ zu vermitteln.
Die Ermittlungen der Sonderkommission zielten auf über 40 Menschen und eine nicht bekannte Anzahl unbekannter Personen ab, darunter auch Menschen, die weder politisch aktiv sind, noch mit Tierrechten irgendetwas am Hut haben. Seit kurzem wird sogar gegen eine Juristin des Unabhängigen Verwaltungssenats ermittelt, die einen Aktivisten vom Vorwurf einer Jagdstörung freisprach.

Anklageerhebung

Im September wurden schließlich die Strafanträge gegen alle zehn ehemals inhaftierten Aktivist_innen erlassen. Obwohl ein Großteil der Anschuldigungen fallen gelassen wurde, bleibt der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation bestehen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, seit 1996 Mitglied einer kriminellen Struktur zu sein, die sich sowohl für alle legalen als auch illegalen Aktivitäten im Tierschutz- und Tierrechtsbereich verantwortlich zeichnet. Dass bald gerade diejenigen Aktivist_innen vor Gericht stehen, die sich am längsten in diesem Bereich engagieren und seit jeher in der Öffentlichkeit stehen, zeigt ganz deutlich, dass eine ganze Bewegung kriminalisiert werden soll. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat mit einer Zeug_innenliste von über hundert Personen auch sichergestellt, dass der Prozess mehrere Monate dauern wird. Das bedeutet, dass die Betroffenen selbst bei Freisprüchen auf unvorstellbaren Summen von Anwaltskosten sitzen bleiben werden.

Werden die Tierrechtsaktivist_innen verurteilt, so ist der Kriminalisierung und Überwachung von politischen Aktivist_innen durch Organisationsparagraphen Tür und Tor geöffnet.
Daher gilt es, die Angeklagten solidarisch zu unterstützen und die Möglichkeiten zum politischen Engagement abseits von staatlichen Institutionen zu verteidigen!


Christof Mackinger ist Studierender der Sozialwissenschaften und beschäftigt sich mit Sozialen Bewegungen und verschiedenen Facetten der Gesellschaftskritik. Er ist Aktivist der Basisgruppe Tierrechte und einer der Beschuldigten im gegenwärtigen § 278a-Verfahren.

 

Stellungnahme des Justizsprechers der Grünen:

09.03.2010: Der Antimafia-Paragraph und seine missbräuchliche Anwendung

Referenzen:

Thema: Demokratie

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