Möglichkeiten und Grenzen der Selbstbestimmung
Bereits in einem ersten Brainstorming wurde deutlich, dass ein selbstbestimmtes Leben – autonom entscheiden und sich möglichst frei entfalten zu können – nur in engen Grenzen möglich ist. Zum einen beschränken gesellschaftliche Position und materielle Abhängigkeiten die Möglichkeiten selbstbestimmten Lebens. Erste Voraussetzung wäre demnach eine ausreichende soziale Absicherung, etwa in Form eines bedingungslosen Grundeinkommens. Zum zweiten müssten die jeweils individuellen Ansprüche auf Selbstbestimmung in einem möglichst demokratischen Prozess ausgehandelt werden, der notwendigerweise bedinge, die Selbstbestimmung der anderen zu respektieren und Abstriche der eigenen Autonomie zuzugestehen.
Weiters wurden der negativen Konnotation, die der Begriff in Politiken der neoliberalen Zurichtung der Subjekte (Eigenverantwortung etc.) erhalten hat, die positiv-emanzipativen Bedeutungen der Selbstbestimmung entgegen gespiegelt, die vor allem in der zweiten Frauenbewegung eine zentrale Rolle eingenommen haben. In diesem Sinne bedeute Selbstbestimmung auch, Differenzen auf nicht-hierarchisierende Art leben zu können.
Jenseits der Fokussierung der Autonomie auf individuelle Neigungen und Lebensformen sollte, wie ebenfalls bereits in der ersten Diskussionsrunde deutlich wurde, Selbstbestimmung demnach auch in Bezug auf kollektive gesellschaftliche Gestaltungs- und Handlungsmacht diskutiert werden.
An diese Überlegungen konnte Karin Fischers einleitender Diskussionsimpuls direkt anschließen.
Selbstgesetzgebung- Autonomie- kollektive Macht
Fischer entwickelte ihr Argument mittels dreier theoretischer und politischer Bezüge: das Prinzip der Selbstgesetzgebung (auto-nomos) in der antiken griechischen Demokratie, die Debatten um Autonomie in den Neuen Sozialen Bewegungen, sowie die philosophischen Überlegungen von Cornelius Castoriadis.
In der griechischen Auffassung der Selbstgesetzgebung waren Demokratie und Repräsentationspolitik als Gegensätze konzipiert. Zentrales Prinzip der Demokratie war gerade nicht die Delegation, sondern die Rückrufbarkeit und Ämterrotation durch Losentscheid. Politische Entscheidungen wurden nicht Experten überantwortet, sondern in der Volksversammlung (polis) diskutiert. Ziel war die Beteiligung möglichst vieler Bürger an politischer Diskussion und Entscheidungsfindung. Dieser antibürokratische/antistaatliche Demokratiebegriff beinhaltete auch die Notwendigkeit öffentlicher Räume der politischen Diskussion, in denen Propaganda und Mystifikation gerade keinen Platz haben sollten, und die nicht einfach nach strengen Regelwerken organisiert waren sondern durch ein Ethos der Selbstverpflichtung zur aktiven Teilhabe an der Politik zusammengehalten wurden.
Aus den Neuen Sozialen Bewegungen wiederum können wir die Betonung der jeweils eigenen, lokalen, partikularen Bedürfnisse und Lebensentwürfe lernen. Während sich die „alten“ sozialen Bewegungen Emanzipation und Gleichheit „für alle“ auf die Fahnen hefteten, haben die Neuen Sozialen Bewegungen den Kampf um individuelle Autonomie ins Zentrum jedes Projekts der Selbstemanzipation gerückt.
Als Korrektiv solcher kleinräumiger Konzeptionen der Selbstbestimmung, die die Bedürfnisse partikularer Gruppen fokussierten, schlug Fischer schließlich vor, mit Castoriadis den Wert der Selbstbestimmung auf seinen gesamtgesellschaftlichen Emanzipationsanspruch zu beziehen. Bei Castoriadis wird Autonomie und Selbstbestimmung konsequent gesellschaftlich gedacht, als kollektive Macht zur Gestaltung gesellschaftlicher Institutionen, die als Ausdruck gesellschaftlicher Werte und Normen einem permanenten Prozess der Um- und Neugestaltung unterworfen sein müssten. Zudem habe Castoriadis herausgestellt, dass Autonomie nur im Zusammenhang mit Gleichheit (zuallererst im Arbeitsprozess) hergestellt werden kann, Freiheit und Gleichheit somit anders als im bürgerlich-liberalen Denken nicht als Gegensätze gedacht werden können. Gerade das Beharren auf dem schöpferischen Moment von Bewegungen, die klare antibürokratische Haltung gegen die Verfestigung der Institutionen und die damit verbundene Ablehnung des Staats als privilegiertem Ort der Politik mache Castoriadis anschlussfähig für eine emanzipative Politik der Selbstbestimmung. Gesellschaftliche Handlungs- und Gestaltungsmacht verweist auf ein Feld der Politik, das über die Begriffe der Mitbestimmung und Teilhabe hinaus auf Selbstverwaltung und Selbstorganisation orientiert.
Der Grundwert „selbstbestimmt“ ist erst mit dem Grundsatzprogramm 2001 in das Ensemble Grüner Grundwerte aufgenommen worden. Stärker als bei den übrigen Grundwerten werden deren potentielle Konflikte mit der Selbstbestimmung immer noch heftig diskutiert. Zum Abschluss der