Volksbefragung - ja oder nein?
Der Vorgänger des Reformvertrags, der Vertrag über eine Verfassung für Europa, scheiterte im Jahr 2005 an den negativen Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden. Daraufhin wurde die Verfassung überarbeitet. Das Resultat war der Vertrag von Lissabon, in dem jedoch die Hauptinhalte der Verfassung erhalten blieben. In Österreich wurde der Reformvertrag am 9. April 2008 vom Nationalrat ratifiziert. Neben Diskussionen über die Inhalte des Vertrages wurde von verschiedensten Seiten auch eine Volksabstimmung gefordert.Gerald Oberansmayr, der sich selbst als Kritiker des Vertrags von Lissabon deklariert, tritt für eine Volksbefragung in Österreich ein. Karl Staudinger hingegen meint, dass es zwar rein rechtlich nicht nötig wäre, in Österreich eine Volksbefragung durchzuführen, dass sie aber ein wichtiges Instrument wäre, um die Inhalte des Vertrags zur Diskussion zu stellen. In der Europäischen Union wurde bis jetzt nur in Irland eine solche Volksbefragung durchgeführt, da sie nur dort verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist. Seit dem „Nein“ der Iren steht das Inkrafttreten des Reformvertrages, welches ursprünglich noch vor den Europawahlen im Juni 2009 geplant gewesen wäre, auf wackeligen Beinen.
“Gewollte Missverständnisse“
Gerald Oberansmayr erklärt anhand der drei Kernbereiche - Militarisierung, Neoliberalismus und Entdemokratisierung - die negativen Auswirkungen des Reformvertrages. Diese würden den BürgerInnen seiner Ansicht nach absichtlich verschwiegen werden. In Hinblick auf die Militarisierung betont Oberansmayr, dass die Europäische Union zwar als Friedensprojekt konzipiert sei, es durch den Reformvertrag aber leider keine Weiterentwicklung in diese Richtung gäbe. Er kritisiert die Verpflichtung zu einer dauerhaften Aufrüstung sowie die Möglichkeit weiterer militärischer Einsätze - auch ohne UN-Mandat.
Hierbei widerspricht ihm allerdings Karl Staudinger, da diese Einsätze trotzdem nach einer einstimmigen Entscheidung aller Mitgliedsstaaten verlangen und auch den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen entsprechen müssen. Darüber hinaus kritisiert Oberansmayr die defensive Beistandspflicht aller EU Staaten, die seiner Meinung nach eine Unvereinbarkeit mit der österreichischen Neutralität mit sich bringe. Den Neoliberalismus führt Gerald Oberansmayr als zweiten Punkt an und streicht hierbei vor allem das Fehlen von Weichen für ein soziales Europa hervor. Der Nationalstaat werde auf nationaler Ebene ausgehöhlt, gleichzeitig fände aber keine Reetablierung auf europäischer Ebene statt. Als Verhinderungsgründe sieht Oberansmayr unter anderem das Fehlen einer Beschäftigungspolitik und die Einschränkung der Regelkompetenzen bei der Sozialpolitik. Als dritten Punkt führt Oberansmayr die fortschreitende Entdemokratisierung an und kritisiert die Neuverteilung der Macht, die durch den Vertrag auf die großen Mitgliedsstaaten, die Europäische Kommission und auf große Kapitalgruppen aufgeteilt werden würde. Das Europäische Parlament bekäme zwar mehr Rechte, jedoch weiterhin kein Initiativrecht im Bereich der Gesetzgebung. Alles müsse weiterhin „durch das Nadelöhr der Kommission“. Die Entmachtung der nationalen Parlamente sowie die Hierarchisierung innerhalb der EU, durch die ein Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten entstehen würde, führt Oberansmayr als weitere Kritikpunkte an.
„Flöte braucht Flötenspieler“
Karl Staudingers Plädoyer für den EU-Reformvertrag beginnt mit den Worten: „Demokratie braucht Institutionen um gestaltet werden zu können“. Er sieht die EU als ein Instrument, auf dem man allerdings unterschiedliche Musik spielen kann. Die „Flöte braucht einen Flötenspieler“ - das Instrument braucht den politischen Druck der Grünen für Themen wie Umwelt und Solidarität. Für Staudinger bringt der Reformvertrag Forschritte auf internationaler Ebene und auch im Bezug auf die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Man müsse jedoch für die Inhalte streiten und kämpfen. Der Lissabonvertrag sei in vielen Punkten verbesserungswürdig, aber dennoch eine Verbesserung des momentanen Zustandes. Man solle vor allem nicht in die Falle tappen, die Europäische Union als Sündenbock für alles abzustempeln, denn damit „ruinieren wir uns ein politisches Instrument, das wir unbedingt brauchen“, so Staudinger.Im Reformvertrag gibt es die Möglichkeit einer Europäischen Initiative. Diese sieht vor, dass mindestens eine Million UnionsbürgerInnen die Europäische Kommission dazu auffordern kann, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Karl Staudinger sieht hierin ein wichtiges demokratisches Instrument, das zu einer öffentlichen Diskussion über wichtige Themen führen würde. Jedoch gibt es keine Verpflichtung zur Umsetzung eines Vorschlages. Deswegen bezeichnet Gerald Oberansmayr die Europäische Initiative auch als „bessere Unterschriftenaktion“.
Karl Staudinger stimmt mit Oberansmayr insofern überein, als dass er die Militarisierung als „unsympathischen Teil“ des Vertrags beschreibt. Dies reiche aber seiner Meinung nicht aus, um den Vertrag als Ganzes abzulehnen. Der Reformvertrag habe seiner Ansicht nach viel Potenzial, vieles gehe aber in die falsche Richtung. Gerald Oberansmayr plädiert für die Ausschöpfung aller Möglichkeiten, um den Vertrag zu verhindern. Vor allem aber dürfe seiner Ansicht nach nicht der Fehler gemacht werden, die EU-Kritik den rechten Kräften zu überlassen.


