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Grundwert basisdemokratisch: Ein gesellschaftsumfassender Demokratisierungsanspruch

Eine Verortung des  zur Zeit meistdiskutierten Grünen Grundwertes. Dokumentation der Veranstaltungsreihe Grüne Grundwerte.

Stefan Probst | 10.03.2009

Der Grundwert der „Basisdemokratie“ ist in den letzten Wochen zum Brennpunkt innergrüner Diskussionen geworden. Gemeinsam mit Karin Liebhart (Politikwissenschafterin, Universität Wien) und Sabine Gretner (Grüne Gemeinderätin in Wien) versuchten am 13. Februar 2009 knapp zwanzig Interessierte dennoch, im Rahmen der Veranstaltungsreihe der Grünen Bildungswerkstatt Wien und Niederösterreich, „Basisdemokratie“ nicht ausschließlich auf parteiinterne Debatten hin zu diskutieren, sondern auch als gesamtgesellschaftlichen Wert politisch zu positionieren.

 

Schließlich sei es erstaunlich, dass die „Basisdemokratie“ als einziger Wert im grünen Grundwerte-Ensemble in erster Linie auf die eigene Organisation bezogen wird, während alle anderen Grundwerte als normative Prinzipien politischer Entwürfe der Gesellschaft gedacht werden. Der selbstgestellte Anspruch, eine „solidarische und ökologische Alternative in der Gesellschaft und in der eigenen Funktionsweise“ zu sein, erfordere demnach, den basisdemokratischen Grundwert in beiden Dimensionen zu reflektieren.

Basisdemokratie – Das kann vieles sein

Karin Liebhart skizzierte in ihrem Impulsreferat zunächst einen politikwissenschaftlichen Zugang zum Thema. Gemeinhin bezeichne der Begriff der Basisdemokratie hier unterschiedliche Formen politischer Partizipation im Sinne von „direkter Demokratie“, die Debatte um unmittelbare Möglichkeiten der Teilhabe an politischer Willensbildung und Entscheidungsfindung.

 

Die ideengeschichtlichen Wurzeln des Begriffs liegen in der Athener Polis-Demokratie, deren „Basis“ jedoch exklusiv auf freie, männliche Bürger beschränkt blieb. Radikaldemokratische Ansätze aus der Zeit der französischen Revolution dachten den Begriff im Sinn der Mündigkeit bürgerlicher (männlicher) Subjekte, autonom Entscheidungen treffen zu können.

 

Ausführlicher diskutierte Liebhart die Tradition der Rätedemokratie, die meist mit imperativem Mandat (Delegierte sind an Basisentscheide gebunden) und Ämterrotation verbunden gewesen sei. Die Probleme, die sich aus diesen Vorstellungen ergeben können – etwa die Frage, wie imperatives Mandat und Konsens auf nächst höherer Ebene verknüpft werden können – wurden dabei ebenso deutlich. Schließlich gründe auch das anarchistische Projekt einer herrschaftsfreien und selbstregulierten Gesellschaft auf basisdemokratischen Grundwerten, deren Verzicht auf verbindliche Formen der Interaktion Liebhart aber als eher problematisch einschätzte.

 

Die aktuelle Debatte beziehe sich hingegen auf die Begriffsprägung der neuen sozialen Bewegungen der 1970er Jahre und bereits damals sei über die Spannung (Unvereinbarkeit?) zwischen basisdemokratischen Werten der konsensorientierten, dezentralen, autonomen, egalitären Entscheidungsfindung und politischer Effizienz und realpolitischem Pragmatismus gestritten worden – eine Debatte, die Liebhart grob mit den Schlagworten „Realos“ und „Fundis“ überschrieb.
Daran anschließend problematisierte Liebhart einige Dimensionen der Operationalisierung basisdemokratischer Prinzipien, etwa die soziale Selektivität der Ehrenamtlichkeit oder die Frage, ob im Sinne der Effizienz tatsächlich immer alle Kontroversen und Streitigkeiten transparent gemacht werden sollten.

Dennoch gebe es gute Argumente für Formen direkter Demokratie: Entscheidungen hätten höhere Legitimität, Inhalte würden gegenüber Image aufgewertet werden, der Einfluss von Lobbies verhindert oder zumindest zurückgedrängt (wenn auch der Einfluss von Medien, Populismus und Informationsmonopole damit noch nicht überwunden sind). Liebhart wies aber auch darauf hin, dass es auch und gerade in der Basisdemokratie des garantierten Schutzes für Minderheiten und somit Grundrechten bedarf.

Weg kollektive Meinungsbildung

Sabine Gretner wiederum näherte sich dem Begriff aus der politischen Alltagspraxis. Aus der Perspektive der Mandatarin zeigte sie, dass basisdemokratische Diskussion und Entscheidungsfindung zwar zeit- und organisationsintensiv aber dennoch bereichernd sei, da politische Positionen gemeinsam ausgearbeitet und ausdiskutiert, Themen geschärft, gemeinsame Lernprozesse aller Beteiligten ermöglicht sowie eine breite und bessere Vorbereitung auf Entscheidungen garantiert werden.

 

Dieses „von einander lernen“, so zeitaufwändig es auch sein mag, erleichtere es Mandatarinnen die verschiedenen Facetten eines Themas besser kennen zu lernen und politisch nachdrücklicher vertreten zu können. Gleichzeitig ermöglicht es einer größeren Gruppe von Personen, Erfahrungen in der politischen Praxis zu sammeln. Die Aufgabe der Mandatarin verstand sie dabei auch als „Kommunikationsscheibe“, die permanenten Austausch und Diskussion vermittelt. Dem Einwand der Spannung von Basisdemokratie und realpolitischer Effizienz hielt sie entgegen, dass, wenn Basisdemokratie langfristig und überzeugt gelebt wird, Vertrauen entstehe und auf dieser Grundlage auch schnell gehandelt werden kann.

Ein normatives Fundament für die Kritik an den herrschenden Verhältnissen

Die anschließende Diskussion fokussierte zunächst gesamtgesellschaftliche Fragen basisdemokratischer Politik. Zum einen wurde mehrheitlich die Aufwertung direktdemokratischer Beteiligungsformen an politischen Entscheidungsfindungsprozessen (Referenden) eingefordert. Der Einwand, dass es angesichts der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung in bestimmten Fragen doch ganz gut sei, wenn sich diese nicht durchsetze, wurde entgegengehalten, dass auch die repräsentative Demokratie beileibe kein Garant fortschrittlicher Politik sei. Hier werde mit zweierlei Maß gemessen. Dennoch müssten aber die Grenzen direktdemokratischer Entscheidung zuvor klar abgesteckt werden, die jedenfalls individuelle Grundrechte außer Streit stellen müsste.

 

Zum anderen wurde die Frage zur Diskussion gestellt, inwieweit eine konsequent basisdemokratische Politik nicht auch die Demokratisierung jener gesellschaftlichen Bereiche miteinschließen müsste, die heute überhaupt von demokratischer Diskussion und Entscheidungsfindung ausgenommen sind (Schule, Betrieb, etc.). Der basisdemokratische Grundwert könnte so als normatives Fundament einer grundsätzlicheren Kritik an den herrschenden Verhältnissen positioniert werden. Deutlich wurde so auch, dass Spannungen wie jene zwischen Basisdemokratie und Effizienz nicht zuletzt auf die Imperative eben jener Verhältnisse zurückzuführen sind.

 

Welche Konsequenzen sich daraus für die Organisationsformen der eigenen Partei ergeben wurde abschließend im zweiten Teil der Diskussion verhandelt. Mehrheitlich wurde die Öffnung der Partei und die Notwendigkeit, offensiv nach neuen Kräften zu suchen, herausgestellt. Ansonsten führe sich auch das Rotationsprinzip ad absurdum. Ebenso dürfe sich, wer die Aufwertung direktdemokratischer Entscheidungen in der Politik fordert, auch nicht vor Ur-Abstimmungen in der eigenen Organisation fürchten.
Bei aller Kritik an den Schwächen innergrüner Basisdemokratie endete die Diskussion dennoch auf einer versöhnlichen Note: schließlich würden gerade die Bemühungen und Kämpfe um eine basisdemokratische politische Diskussionskultur die Grünen von allen anderen parteipolitischen Projekten absetzen.

Referenzen:

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