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Grundwert feministisch: Über eine alltägliche Strukturkategorie

article_463_hammer-sma_120.jpg Im Rahmen der von der Grünen Bildungswerkstatt Wien und Niederösterreich organisierten Veranstaltungsreihe Grüne Grundwerte diskutierten am 14. November 2008 im Lokal der Bezirksgruppe Leopoldstadt knapp zwanzig Interessierte gemeinsam mit Gundula Ludwig, Politikwissenschafterin an der Universität Wien, und Waltraut Antonov, Gemeinderätin der Wiener Grünen, über Feminismus und Geschlechterverhältnisse.

Stefan Probst | 09.12.2008

Gundula Ludwig näherte sich dem Grundwert Feminismus aus grundlegend gesellschaftskritischer Perspektive. Sie verdeutlichte gegen individualisierende Erklärungen von Ungleichheit, wie "Geschlecht" als Strukturkategorie in gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsverhältnisse eingespannt ist.

Geschlecht als Strukturkategorie

Zunächst erläuterte Ludwig, wie mit der Durchsetzung der bürgerlichen Moderne eine epistemologische Verschiebung einherging, die die gesellschaftliche Position von Frauen nicht mehr als "gottgegeben" festschrieb, sondern geschlechtliche Unterschiede nun in "naturgegebenen" Differenzen suchte. Im Kontext politischer Veränderungen – der Proklamation bürgerlicher Freiheit und Gleichheit – wurden aus dieser vermeintlich unterschiedlichen Wesenhaftigkeit unterschiedliche geschlechtliche Zuständigkeiten in der Gesellschaft begründet.

Anhand dreier Bereiche diskutierte Ludwig, wie die Kategorie Geschlecht in die gesellschaftliche Ordnung eingeschrieben ist: in die Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit, den Staat sowie die Ökonomie.

In der bürgerlichen Vorstellung von Öffentlichkeit wird diese als Sphäre des Allgemeinen und Rationalen verhandelt und von der Sphäre des Privaten getrennt, die demgegenüber als Bereich der Emotionalität und unmittelbaren Bedürfnisse begriffen wird. Diese Trennung operiert mittels vergeschlechtlichter Zuweisungen, die mit geschlechtsspezifischen Ausschlüssen einhergehen. Demgegenüber bestärkte Ludwig die Kritik, die bereits die zweite Frauenbewegung an der vermeintlich natürlichen Trennung von öffentlich und privat formuliert hat.

Wie sehr dies auch in gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Prozessen relevant ist, zeigte Ludwig am Beispiel der Neuverhandlung der Grenzziehungen zwischen Öffentlichkeit und Privatheit im "Neoliberalismus". Bereiche wie die Pflege werden zunehmend vom Öffentlichen wieder ins Private verlagert, und hegemoniale Vorstellungen von Weiblichkeit, die den Frauen die Zuständigkeit für Ältere, Kinder etc. zuweisen, stützen diesen Prozess.

Der Staat als Männerbund?

An die Diskussion der vergeschlechtlichten Trennung zwischen Öffentlichkeit und Privatheit schlossen auch Ludwigs Überlegungen zum Verhältnis von Staat, Gewalt und Geschlecht an. Indem der Staat die Trennung öffentlich-privat absichert, stützt er auch private Gewaltverhältnisse. Subtiler wirken hingegen Formen geschlechtlicher Ungleichheit im Recht. Zwar gebe es formalrechtlich mittlerweile keine direkten Diskriminierungsformen mehr, dennoch sei zu fragen, welche Normen dem Recht zugrunde liegen. Das betreffe etwa die Frage, was als Normalarbeitsverhältnis gilt, oder was im Pensionsrecht als normale Berufsbiographie festgesetzt ist. Ebenso könne der Staat als Männerbund beschrieben werden: männliche Logiken strukturieren staatliche Verwaltungen und Männernetzwerke prägen die Politik.

Auch in der wirtschaftlichen Organisation moderner Gesellschaften müsse, so Ludwig, Geschlecht als Strukturkategorie mitgedacht werden. Ohne eine bestimmte geschlechtliche Arbeitsteilung zwischen Lohnarbeit und privatisierter Reproduktionsarbeit (Hausarbeit) sei der Kapitalismus nur schwer vorstellbar. Dennoch seien die spezifischen Ausformungen geschlechtlicher Arbeitsteilung Veränderungen unterworfen. Während der "Fordismus" durch die klare Arbeitsteilung nach dem Modell männlicher Familienernährer – Hausfrau gekennzeichnet war, sei gegenwärtig eine widersprüchliche Dynamik auszumachen. So verweist etwa die beschäftigungspolitische Strategie der Europäischen Union zur Steigerung der Frauenerwerbsquote auf sechzig Prozent auf die Aushöhlung traditioneller Weiblichkeitsbilder als "Hausfraulichkeit". Zugleich ändere sich jedoch an der weiblichen Zuständigkeit für Reproduktionsarbeiten nichts grundsätzlich.

Feministische Politik als umfassende Gesellschaftskritik

Wenn also Geschlecht als Strukturkategorie in die spezifischen gesellschaftlichen Verhältnisse eingespannt ist und so eine bestimmte Form gesellschaftlicher Ordnung hervorbringt, so folge daraus als politische Konsequenz, feministische Politik umfassend als Gesellschaftskritik zu positionieren. Feminismus als Grundwert betreffe nicht nur Frauen und könne somit auch nicht mit Frauenförderung gleichgesetzt werden. Anzusetzen sei nicht an den Partikularinteressen von Frauen, sondern am radikalen gesellschaftsverändernden Potential eines konsequenten Feminismus.

Waltraut Antonov fokussierte in ihrem Beitrag stärker die Geschlechterverhältnisse in den Strukturen und Gremien der Grünen selbst sowie die Herausforderungen feministischer Politik in der alltäglichen politischen Arbeit.

Kämpfe um den Grundwert Feminismus

Antonov stellte heraus, dass der Grundwert "feministisch" erst 2001 ins Grundsatzprogramm der Grünen aufgenommen wurde. Dem seien damals auch heftige Debatten vorausgegangen, welche spezifischen Bedeutungen mit Feminismus bezeichnet sein sollten, die von den übrigen Grundwerten nicht bereits abgedeckt würden. Zwar sei für die allermeisten Grünen feministische Politik selbstverständlich – allerdings ohne weiter darüber nachzudenken, was damit im Einzelnen gemeint sein soll.

Tatsächlich würden sich in der politischen Praxis Spannungen ergeben, die reflektiert werden müssen. So sei zwar statutarisch festgelegt, dass die Parteigremien mit mehr als fünfzig Prozent Frauen besetzt sein müssten, konkret gestalte sich das aber oft als schwierig. In der Frage der Besetzung der Bezirkskonferenz etwa geriete die Forderung der Geschlechterparität in Konflikt mit der Autonomie der Bezirke in der Wahl der Delegierten.

Darüber hinaus betonte Antonov, dass sich auch die Grünen mit dem Problem männerbündischer Netzwerke, der Doppelbelastung nicht hauptberuflicher Mandatarinnen, usw. auseinanderzusetzen haben. Unter Verweis auf eine Studie über die Wiener Grünen aus dem Jahr 2003, die Kommunikations-, Organisations- und Entscheidungsstrukturen auf deren Geschlechtsspezifität untersuchte und Unterstützungsstrukturen für Frauen sowie Konzepte zur Einbindung von Frauen bewertete, unterstricht Antonov, dass hier noch einiges zu tun sei.

Überhaupt müssten alle Politikbereiche sorgfältiger auf spezifisch frauenpolitische Dimensionen hin durchleuchtet werden. Nicht zuletzt wies Antonov darauf hin, dass eine bundesweite Vernetzung grüner Frauenorganisationen bislang fehle.

Wie feministische Grundsatzkritik mit dem Alltag verbinden?

Die anschließende Diskussion knüpfte mehrheitlich an Antonovs Ausführungen an und ergänzte diese mit zahlreichen weiteren Beispielen aus der politischen Praxis. Ebenso wurden die Schwächen feministischer Positionierung und frauenpolitischer Forderungen im vergangenen Wahlkampf thematisiert. Nicht restlos geklärt werden konnte hingegen die Vermittlung von Grundsatzkritik und alltäglicher politischer Arbeit in den Gremien. Wie konkrete frauenpolitische Forderungen in die längerfristige feministische Perspektive einer geschlechtergerechten Gesellschaft eingebettet werden sollten, blieb weitgehend offen.

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