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EU-Verfassungsvertrag

Die GBW-Wien sieht eine ihrer Aufgaben darin, Diskussionsräume anzubieten. Sie möchte über den EU-Verfassungsvertrag informieren und zu einer kritischen Reflexion anregen.

Redaktion | 23.02.2005

Diskussionen um den EU-Verfassungsvertrag entstehen in Österreich nur zäh und abseits der etablierten Medien. (Um eine Verfassung handelt es sich nicht, wie Anne-Cécile Robert ausführt.) Ein Grund für die Diskussionsverweigerung hierzulande liegt in dem Umstand, dass alle vier Parlamentsparteien den Vertrag ratifizieren wollen. Dieser Vertrag steht im Einklang mit einer Reihe von Themen, die von vielen Grünen öffentlich bekämpft werden: Elemente der (neo) liberale Doktrin und eines asozialen Europa sollen ebenso festgeschrieben werden, wie eine Verpflichtung zur Aufrüstung für jeden Mitgliedsstaat und Kriegseinsätze außerhalb des EU-Territoriums ohne Mandat der Vereinten Nationen.1

Grüne: Der Vertrag ist problematisch, aber ...

Die österreichischen Grünen wissen, dass dieser Vertrag problematisch ist und jede Veränderung schwierig: "Jede künftige Änderung der Verfassung kann durch ein nationales Veto blockiert werden."2 Dennoch soll der Verfassungsvertrag im Nationalrat (und ohne Volksabstimmung) mit den Stimmen der Grünen ratifiziert werden. Erst danach soll ein EU-weites Volksbegehren angestrebt werden, um den Vertrag zu verändern.3 Auch die europäischen Grünen (insgesamt) sehen den Vertrag als problematisch an, jedoch als Fortschritt zu jenem von Nizza, in Richtung Demokratisierung und Sozialunion: "Wir halten es für eine Illusion, zu glauben, ihre Ablehnung, würde eine Chance zu einer anderen, besseren Verfassung eröffnen."4 (Auch sie setzen auf eine Abänderung des Vertrags durch EU-weite Volksabstimmung.)

Strategie und Kritik

Diese Strategie erscheint nicht weniger illusorisch, vielmehr problematisch: 1. Die problematischen Punkte treten in Kraft; 2. Der Vertrag ist schwer zu verändern; 3. Der Austritt aus der Union ist keine souveräne Entscheidung mehr (Art. I-60) 4. Der Rückkehr zu einer Politik der Neutralität wäre für Österreich im Moment noch möglich, mit der Ratifizierung wäre dieser Weg verbaut. Michael Geistlinger argumentiert: "Eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung ist deshalb zwingend erforderlich."5 5. Eine Neubewertung der Neutralität wäre damit für Österreich ebenso vorbei (gewaltfreie statt militärische Sicherheit).

Auch die Kritik am (undemokratischen) Zustandekommen des Vertragsentwurfs sollte noch einmal aufgegriffen werden. Dies betrifft auch die Geschlechtergerechtigkeit: "Die Europäische Verfassung wurde [...] fast unter Ausschluss der Frauen konzipiert."6 Das Parlament hat mittlerweile den ersten Schritt zur Ratifizierung unternommen. Inklusive Opposition. Caspar Einem (S) und Eva Glawischnig (G) betonten, "es sei wünschenswert, dass Österreich die EU-Verfassung zügig und ohne unnötige Verzögerung ratifiziere".7 Die Petition der Bürgerinitiative 21 zur Abhaltung einer Volksabstimmung schaffte es nicht auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses. Der Kanzler sieht eine Abstimmung nicht als notwendig an, weil der EU-Verfassungsvertrag keine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung bewirke! Die Werkstatt Frieden und Solidarität beruft sich auf einige Experten, die das anders sehen. Sie strebt eine Volksabstimmung über die Ratifizierung des EU Verfassungsvertrages an und propagiert diese im Rahmen des Friedensvolksbegehrens:

http://www.werkstatt.or.at/

Österreichweite Aktionswochen: 5. - 19. März 2005, 1. - 8. Mai 2005



1 Der Text des EU-Verfassungsvertrags:
http://europa.eu.int/constitution/constitution_de.htm

2 Johannes Voggenhuber In: Europäische Verfassung: Grüne für ein kämpferisches und kritisches Ja. 12. Januar 2005.

3 ebenda.

4 Ja zur europäischen Verfassung. Der Weg zur Zukunft Europas führt nicht zurück nach Nizza. Antrag Johannes Voggenhuber, beschlossen von der Fraktion Grüne/EFA. Strasbourg, 15. November 2004. (pdf-Dokument)

5 Werkstatt Frieden und Solidarität: Eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung ist zwingend erforderlich.

6 Andreas Wehr: Europa ohne Demokratie? Köln 2004, S. 23.

7
Parlamentskorrespondenz (Hg.): Parlament setzt ersten Schritt zur Ratifikation der EU-Verfassung. Einhellige Zustimmung zu Ermächtigungsgesetz im Verfassungsausschuss. Wien, 17. Februar 2005. (=Parlamentskorrespondenz/02/17.02.2005/Nr. 99)


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