Vom politischen Projekt "Europa" zum wirtschaftlichen Bündnis "EU"
Für Joachim Hirsch, Politologe an der Universität Frankfurt, befindet sich die EU nicht erst auf dem Weg zu einem europäischen Wettbewerbsstaat, sondern hat diesen Weg schon seit einiger Zeit eingeschlagen. Der Ursprung der gegenwärtigen neoliberalen Institutionalisierung der EU liegt für Hirsch in der Veränderung des europäischen, aber auch weltweiten Staatensystems. Die Staaten haben sich in den vergangenen 30 Jahren zunehmend von transnationalen Kapitalflüssen abhängig gemacht und diese Abhängigkeit nach und nach institutionell verankert (zum Beispiel über die WTO). Gleichermaßen wurde auch die EG - ursprünglich ein politisches Projekt - über die "Einheitliche Europäische Akte" und den Maastricht-Vertrag immer mehr zu einem ökonomischen Projekt. Entscheidungen wurden dabei immer häufiger im zwischenstaatlichen Interessensabgleich getroffen. Dies brachte, so Hirsch, auch eine fortschreitende Entdemokratisierung der Politik in der EU mit sich, die sich zu einer "autoritär administrierten Wirtschaftsgemeinschaft" entwickelt habe. Die gegenwärtige Legitimitätskrise der EU sei darum keinesfalls überraschend.
"Schleichende Staatsbildung"
Sonja Buckel, Rechtswissenschaftlerin an der Universität Frankfurt, beleuchtete in ihrem Beitrag die rechtlichen Aspekte der EU-Integration und dabei vor allem die wachsende Bedeutung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH). Sie wirft der polit-ökonomisch ausgerichteten Kritik an der neoliberalen europäischen Integration eine "ökonomistische" Sichtweise vor, die lediglich negative Seiten der EU herausstreiche und anerkenne. Die Rechtssprechung und Kompetenz des EUGH zeige hingegen eine ambivalente Eigendynamik. Insbesondere die neue Asylrichtlinie oder die Rechtssprechung im Bereich der geschlechtlichen Diskriminierung zeigen, so Buckel, dass progressive Mindeststandards in manchen Politikbereichen europaweit durchsetzbar sind.
Salamitaktik der Liberalisierung und Privatisierung
Werner Raza, Mitarbeiter der AK Wien, ging in seinem Input besonders auf die problematischen Aspekte der schrittweisen ökonomischen Liberalisierung in Europa ein. Nach der Liberalisierung und Privatisierung von Sektoren wie Verkehr und Infrastruktur sind nun die zentralen Bereiche des keynesianischen Wohlfahrtsstaates an der Reihe: Bildung, Gesundheit sowie soziale und kulturelle Dienstleistungen sollen privatisiert werden und internationalem Wettbewerb unterliegen. Raza lokalisiert die aktuellen Konfliktlinien auf verschiedenen politischen Ebenen. Neben der Marktfreiheit im europäischen Binnenmarkt existieren nationale, regionale oder kommunale Regulierungskompetenzen, die vor allem in den angesprochenen Bereichen noch stark ausgeprägt sind. Aus dieser institutionellen Mehrdimensionalität ergeben sich unterschiedliche Konfliktkonstellationen.
Dass die Entwicklung zumindest in Teilbereichen aufzuhalten sei, zeigt die Ausklammerung von Universaldienstleistungen aus der universellen Marktlogik. Diese Ausnahmebestimmung gilt etwa für die Erbringung von Dienstleistungen in peripheren Regionen, in denen das notwendige Angebot an Basisinfrastruktur gar keinen Profit abwerfen kann. Solche Ausnahmen wären auch für andere Bereiche erreichbar, was allerdings die Vernetzung von Widerstand auf europäischer Ebene erfordert. Ansätze dazu zeigten sich zuletzt im Widerstand von sozialen Bewegungen und Gewerkschaften gegen die so genannte "Bolkestein-Richtlinie" oder gegen das GATS-Abkommen.
Ein freies und gleiches Europas! Aber für wen?
Für die DiskutantInnen ist ein "Zurück zum Nationalstaat" sowohl undenkbar als auch nicht wünschenswert. Vielmehr geht es heute darum, eine Transformation zu einem demokratischeren und gerechterem Europa voranzutreiben. Dabei nimmt die Verrechtlichung der gemeinschaftlichen Politik eine zentrale Position ein, da sie einerseits neue Verhandlungs- und Konflikträume auf rechtlicher Ebene eröffnen kann, andererseits aber auch die Gefahr von Passivierungseffekten und weiterer Entpolitisierung der europäischen BürgerInnen in sich birgt.
Die Ambivalenz liberaler Politik und Rechtssprechung, etwa im Bereich Antidiskriminierung oder Asylrecht, und (neo-)liberaler ökonomischer Politik wurde hierbei zwar erwähnt, doch nicht ausreichend diskutiert. Die in der Diskussion vertretenen unterschiedlichen Zugänge zeigen den Bedarf an einer Diskussion des widersprüchlichen Zusammenhangs von zivilen und ökonomischen Freiheiten. Das Prinzip der "Nicht-Diskriminierung" etwa verdeutlicht in den verschiedenen Politikfeldern (Minderheitenpolitik vs. Wirtschaftspolitik) die Widersprüchlichkeit des bürgerlichen Gleichheitsversprechens: Formale bürgerlicher Gleichberechtigung bedeutet nicht zwangsläufig ökonomische Gleichheit und Gerechtigkeit.
Der Autor ist Mitglied des Redaktionsteams der GBW-Wien


