Instrumente direkter Demokratie
Marlies Meyer setzte sich in ihrem Beitrag mit direktdemokratischen Instrumenten in Österreich auseinander. Sie verwies dabei auf eine 2002 publizierte Studie des IRI-Europe (Initiative und Referendum Institute Europe), die einen Vergleich 32 europäischer Staaten bietet. So genannte "Körbe" dienen zur Kategorisierung der Situation in den jeweiligen Ländern. Diese reichen von den Avantgardisten in Korb eins (Schweiz, Liechtenstein) bis zu den Schlusslichtern in Korb sechs (Türkei, Zypern). Österreich befindet sich unter den Ländern der Gruppe drei, welche als "die Vorsichtigen" bezeichnet werden.
Volksabstimmung und Volksbegehren
Wie gestaltet sich nun direkte Demokratie in Österreich? Thematisiert wurden in erster Linie zwei Instrumente: Volksabstimmung und Volksbegehren. Eine Volksabstimmung muss dann verpflichtend durchgeführt werden, wenn eine Gesetzesänderung die Grundprinzipien der Verfassung betrifft. Das war beispielsweise beim EU-Beitritt der Fall. Es gibt auch eine freiwillige Volksabstimmung, die allerdings nur vom Gesetzgeber beschlossen werden kann. Die Abstimmung über die Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Zwentendorf wurde auf diese Art und Weise initiiert. Im Gegensatz zum Volksbegehren haben Volksabstimmungen bindenden Charakter. Das Votum der BürgerInnen entscheidet demnach die Sache. Da die freiwillige Volksabstimmung nicht von den BürgerInnen selbst, sondern nur von deren RepräsentantInnen ausgelöst werden kann, ist ihre Wirkkraft sehr eingeschränkt. Umgekehrt funktioniert das Volksbegehren - es kann zwar von den BürgerInnen ausgelöst werden, hat aber keine bindenden Charakter.
Volksgesetzgebung
Werden beide Elemente vereint, also das Initiativrecht der BürgerInnen und der bindende Charakter der Entscheidung, so wird von Volksgesetzgebung gesprochen. Als prominentes Beispiel kann die Schweiz genannt werden, in der direktdemokratische Elemente einen äußerst wichtigen Stellenwert einnehmen. Die geographische Nähe hat wohl dazu beigetragen, dass es auch in Vorarlberg eine Volksgesetzgebung gab, die allerdings im 2001 vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wurde. Gesetzgebung, ohne die repräsentierenden PolitikerInnen zu involvieren, sei in der österreichischen Verfassung nicht vorgesehen, so der Verfassungsgerichtshof. Laut Marlies Meyer werde dadurch der Weiterentwicklung der Direktdemokratie ein Riegel vorgeschoben. Auch im Österreich-Konvent gab es wenig Unterstützung für die Ausweitung direktdemokratischer Elemente.
Direkte Demokratie in der Europäischen Union
Peter Steyrer betrachtete die Thematik anschließend aus europäischer Perspektive. Mit dem 1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht wurde die Ausdehnung der Kompetenzbereiche der Europäischen Union beschlossen. Die politische Dimension der Union spielte von da an eine immer größere Rolle und Fragen der Demokratie rückten mehr ins Zentrum. Im Rahmen der Diskussion über den Verfassungsvertrag wurde die Problematik besonders deutlich. Die Grünen haben sich in diesem Zusammenhang stark für eine europaweite Abstimmung eingesetzt. Dies konnte nicht durchgesetzt werden und so gab es in einigen Ländern nationale Abstimmungen, in anderen hingegen Parlamentsbeschlüsse. Peter Steyrer äußerte Skepsis bezüglich nationaler Volksabstimmungen und verwies in diesem Zusammenhang auf Initiativen wie etwa "Rettet Österreich", deren nationalistische Rhetorik er ablehne. Volksabstimmungen werden für ihn erst dann sinnvoll, wenn ein Ende der Erweiterung absehbar ist und Fragen wie "Gibt es einen europäischen Demos?" sinnvoll debattiert werden können. Das könnte noch mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, dauern.
Direktdemokratie ist nicht nur im Prozedere um das Annehmen der Verfassung ein Thema, sondern auch im Verfassungstext selbst. Gemeint ist das so genannte Bürgerbegehren, welches durch eine Million Unterschriften in einer erheblichen Zahl an Mitgliedstaaten (voraussichtlich fünf bis sieben) initiiert werden kann.
Chancen und Gefahren direkter Demokratie
Die Impulsreferate zeigten Möglichkeiten und Beschränkungen direkter Demokratie in Österreich und der EU auf und boten so viele Anknüpfungspunkte für die anschließende Diskussion. In vielen Fällen wurde auf die Schweiz als das Vorbild für direktdemokratische Verfahren verwiesen und es wurde Skepsis darüber geäußert, ob eine solche Reife in Österreich überhaupt erreicht werden könne. Dem wurde von mehreren Seiten entgegnet, dass ein Wachsen an den Instrumenten möglich sei und nicht erst auf die Reife gewartet werden müsse. Schließlich sei keine Demokratie von Anfang an perfekt.
Zur Diskussion stand auch der Weg zu einer größeren Anzahl an bindenden Volksabstimmungen. Dafür ist laut Marlies Meyer eine Reduktion der Verfassungsbestimmungen notwendig, was als Ziel des Österreich-Konvents angesehen werden kann. Noch besitzt Österreich ein sehr zerstreutes Verfassungsrecht. Es ist oftmals nicht klar wo, abseits der Grundbausteine, die Grenze für eine verpflichtende Volksabstimmung gezogen wird.
Auch sind die Rahmenbedingungen für eine Ausweitung direktdemokratischer Instrumente noch nicht gegeben. Angesichts der hohen Medienkonzentration und der niedrigen Informationsqualität, sei zuerst eine Verbesserung dieser Situation anzustreben. Entgegen den Standpunkten von KritikerInnen der Direktdemokratie glaubt Marlies Meyer an Dialog und Überzeugungskraft. Diese Auffassung können nicht alle TeilnehmerInnen vertreten, was offensichtlich wurde, als in Kleingruppen über die Vor- und Nachteile direkter Demokratie sowie über direkte Demokratie für Europa gesprochen wurde. Es wurden Bedenken darüber geäußert, ob wirklich jede Person entscheiden dürfen sollte. Oder ist die "Mittelmäßigkeit", verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf Kronenzeitung-LeserInnen, hiermit überfordert? Das führte wiederum zurück zu den Medien und der Bildung, und schließlich auch zur der Frage, welche Inhalte von direkter Demokratie ausgenommen werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde der Minderheitenschutz angesprochen, welcher nicht Thema eines Referendums sein könne. (dh)