Die Ausgliederung demokratischer Instrumente
Der Lissabonvertrag ist daher - so wie die schon bestehende Rechtsgrundlage der EU - die Summe der Interessen von mittlerweile 27 Regierungen. Darüber hinausgehende Vorschläge des Verfassungskonvents, wie EU-weite Volksabstimmung, volle Mitbestimmung des Europaparlaments in Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Aufbau einer Sozialunion, wurden durch die Regierungschefs schon vor Vorlage des gescheiterten Verfassungsentwurfes erfolgreich entsorgt.
Who's the one to blame?
Im Ranking der Scheinheiligkeit stehen Österreichs Regierungen der letzten Jahrzehnte dabei an vorderer Stelle. Von der Ablehnung der auf Initiative einiger EU-Staaten entstandenen "Deklaration für ein Soziales Europa" und der Kritik an den Vorschlägen zur CO2-Reduktion (beides jetzige Regierung), über die Weigerung der Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerhinterziehung (Bankgeheimnis) bis hin zur Zustimmung zur Arbeitszeitrichtlinie: Im Sozial- und im Umweltbereich lässt Österreichs Regierung ebenso jeglichen Nachdruck vermissen, wie bei Fragen der Steuerharmonisierung.
Der Vertrag von Lissabon räumt leider auch mit einer der bisherigen Schwächen des EU-Rechtssystems nicht auf. Es gibt keine authentische Interpretation des Vertragstextes und so verbleibt auch zukünftig die Auslegung einzelner Artikel beim EUGH. Welchen Stellenwert die Grundrechtscharta dabei einnehmen wird, ist nicht abzusehen.
Dienstleistungsfreiheit vor Streikrecht
Boris Lechthaler hat in seinem Beitrag "Die EU hat es aufgegeben, die Menschen für dieses Projekt zu gewinnen" einige Fragen aufgeworfen und dabei auch eine Verbesserung der gewerkschaftliche Verhandlungsmacht gefordert. Nachdem der EUGH 2007 zweimal gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen unter Berufung auf die EU-Dienstleistungsfreiheit eine Absage erteilt hat, stellt sich nun angesichts des Artikel 28 der Grundrechtscharta (Streikrecht) die Frage, ob sich diese Rechtsposition hinkünftig verändert. Ähnlich verhält es sich mit den anderen, von ihm aufgeworfenen Fragen, wenngleich diese meines Erachtens in vielen Bereichen der nationalstaatlichen Verantwortung unterliegen.
EU-Reformvertrag als untauglicher Minimalkonsens
Monika Vana hat in ihrer Einschätzung des EU-Reformvertrages recht. Es gibt tatsächlich auch Verbesserungen gegenüber dem Ist-Zustand der Union. Doch die Umkehrfrage ist zulässig. Müssen wir deshalb - aus links, grünalternativen Blickwinkel betrachtet - einem untauglichen Minimalkonsens zustimmen? Für ein "Ja" reichen die bisherigen Ergebnisse nicht aus, insbesondere weil sich die EU in ihrer neoliberalen Verfasstheit kaum verändert hat. Darüber hinaus stünde ein Fenster zum Weiterverhandeln nach wie vor offen. Schließlich hätten doch gerade die strukturellen Veränderungen noch eine einstimmige Lösung im Bereich der Institutionenfrage benötigt.
Wir brauchen eine Volksabstimmung!
Die Ratifizierung des EU-Reformvertrages steht dennoch unmittelbar vor der Tür: Ein "Ja" gilt als sicher. Von unterschiedlicher Seite geäußerte Verlangen nach Abhaltung einer österreichweiten Volksabstimmung werden einfach ignoriert. Dabei ist es nicht nur der rechte Rand, der aus durchsichtigen politischen Gründen eine Volksabstimmung verlangt, sondern vielfach auch breite Teile der Zivilgesellschaft, sowie die Wiener Grünen.
Wie stichhaltig sind die Argumente gegen eine Volksabstimmung?
Wo immer Grüne politisch tätig sind, muss die Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungsprozesse ein zentrales Anliegen sein. Gerade auf europäischer Ebene darf daher mit "Demokratie" nicht Schluss sein, wenn es um den EU-Reformvertrag geht. Dennoch wird oft hanebüchen gegen eine Volksabstimmung argumentiert. Zwei immer wiederkehrende Argumente sind dabei:
Erstens: "BefürworterInnen eines Referendums wollen den Vertrag zu Fall bringen." Das mag für manch eine/n zutreffen, allerdings ist das auf Basis Grüner Grundwerte noch lange kein Grund, auf eine Volksabstimmung, die von vielen Menschen gewünscht wird, zu verzichten.Zweitens: "Das 'Nein' einer Gemeinde oder eines Bundeslandes könnte auch nicht ein für Österreich wichtiges Gesetz verhindern." Diese Argumentation ist genauso abstrus wie schlichtweg falsch. Schließlich regeln existierende Kompetenzverteilungen tatsächlich die Mitbestimmungsmöglichkeiten einzelner Körperschaften. Im Zuge von verfassungsrechtlichen 15a-Vereinbarungen müssen tatsächlich alle Bundesländer ihre Zustimmung geben. Beim Reformvertrag ist dies ähnlich. Um Gültigkeit zu erlangen müssen alle Verhandlungspartner beipflichten. Wer für Österreich die Zustimmung erteilt (Regierung, Parlament oder Bevölkerung) ist einzig und allein eine innerösterreichische Frage, die sich gegenüber allen anderen Ländern als irrelevant darstellt.
Der Autor ist Landtagsabgeordneter in Wien und Budget- und Finanzsprecher der Wiener Grünen.