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EU-Reformvertrag: Fortschritt gegenüber dem Status Quo

Kann der EU-Reformvertrag für all das verantwortlich gemacht werden, was auf europäischer Ebene falsch läuft? Oder gilt es, an den positiven Aspekten des Vertrags anzuknüpfen? Eine Erwiderung von Monika Vana auf den Beitrag von Boris Lechthaler.

Monika Vana | 14.02.2008

Um es gleich vorweg zu nehmen - viele der Kritikpunkte, die Boris Lechthaler in seinem Beitrag erwähnt, sind in meinem Beitrag ausdrücklich angesprochen: dass es keine Fortschritte bei der Bildung einer Sozialunion und keinen geeinten Kampf gegen Arbeitslosigkeit gibt, dass die militärischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten schrittweise verbessert werden sollen, usw.

All dies ist mir bewusst und trägt dazu bei, dass ich weit davon entfernt bin, eine Befürworterin des Vertrags "mit fliegenden Fahnen" bzw. "ohne Wenn und Aber" zu sein. Es bleibt also die unterschiedliche Einschätzung, ob der Vertrag einen Fortschritt gegenüber dem Status Quo darstellt oder nicht, bzw. ob wir ohne ihn besser unsere Ziele  - soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Abrüstung, usw. - erreichen können.

Ist der EU-Reformvertrag an allem schuld?


Boris Lechthaler erwähnt das Sinken der Steuern auf Unternehmensgewinne und der Spitzensteuersätze auf Einkommen, die wiederum zu sinkenden Sozialausgaben führen, weil die öffentlichen Budgets unter Druck kommen. Die Kritik teile ich voll, doch dieser Zustand kann nicht dem neuen EU-Reformvertrag angelastet werden.  Am Vertrag von Lissabon gibt es genügend Kritikpunkte, aber ihn für alle Phänomene der Globalisierung verantwortlich zu machen, wäre zu einfach. Dass die Grassers, Molterers und wie immer sie heißen mögen, anders handeln würden, wären sie nicht in der EU, darf bezweifelt werden.

Und zum Stichwort Neutralität: Auch der desaströse Tschad-Einsatz wurde dem Bundesheer nicht von der EU "aufs Auge gedrückt", sondern von den eigenen MinisterInnen. Über deren Motive darf treffend gerätselt werden. Hier liegt übrigens auch unsere Möglichkeit, Einfluss zu nehmen: Die derzeitigen Regierungsparteien wurden 2006 immerhin von fast 70% gewählt. Und dass die Regierungen noch immer maßgeblich die Entscheidungen in der EU mitbestimmen, schreibt auch Boris Lechthaler.

Grundrechtecharta und der Kampf für eine Sozialunion


Dass der EU-Reformvertrag die "Liberalisierung einzementiert" ist zwar nicht unrichtig, doch der gegenwärtige Status Quo, also die EU in ihrer Verfasstheit gemäß dem Vertrag von Nizza, tut dies ebenfalls - nur ohne rechtsverbindliche Grundrechtecharta. In der immerhin - Artikel 28 - den ArbeitnehmerInnen das Recht zugestanden wird, kollektive Maßnahmen zur Verteidigung ihrer Interessen, einschließlich Streiks, zu ergreifen, oder - Artikel 34, Absatz 1 - das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit und zu den sozialen Diensten anerkannt wird.

Den EU-Binnenmarkt gibt es seit 15 Jahren, die vier Freiheiten - Freiheit des Kapitalverkehrs, des Warenverkehrs, des Dienstleistungsverkehrs und (bezeichnenderweise genau hier mit Einschränkungen) des Personenverkehrs - sind Grundsätze der EU und bleiben es mit und ohne Vertrag von Lissabon. Dass hier seitens der Grünen versucht wurde, Änderungen durchzusetzen, dürfte bekannt sein. Vorstöße von Johannes Voggenhuber im Verfassungskonvent für eine Sozialunion zählen ebenso dazu wie zahlreiche Initiativen im Europaparlament gegen Liberalisierung von Dienstleistungen, gegen den Transit-Terror usw.

Eine Ablehnung des Vertrags von Lissabon brächte uns diesen Zielen leider nicht näher, das haben die beiden "Neins" zum Verfassungsvertrag 2005 in Frankreich und den Niederlanden gezeigt. Nicht etwa der Wirtschaftsliberalismus der EU (der wohl ein gewichtiger Grund für die Ablehnung durch die Bevölkerung gewesen sein dürfte) wurde beseitigt oder wenigstens "zurechtgestutzt", sondern es kam zu einem exzessiven nationalen Feilschen und Pokern, das u.a. mit dem "Opting out" von Großbritannien und Polen bei den Grundrechten endete.

Ja zu einer Volksabstimmung


Dies bringt mich zur Frage der Volksabstimmung:  Wie ich schon in meinem Beitrag festgehalten habe, haben sich die Wiener Grünen hier (mit Beschluss der Landeskonferenz vom 3. Dezember 2007) deutlich positioniert.  Wir sind für eine Volksabstimmung über den Reformvertrag in Österreich, auch wenn wir ein europaweites Referendum für ein geeigneteres Mittel hielten. Nur gibt es dieses halt leider (noch?) nicht.

Doch egal ob der Vertrag beschlossen oder abgelehnt würde: Die Notwendigkeit, in Österreich (im Widerstand gegen die Regierung) und auf europäischer Ebene gegen Sozialabbau, Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen und Militarismus zu kämpfen, bleibt weiter bestehen.

Monika Vana ist nicht amtsführende Stadträtin in Wien und Mitglied der Landesregierung.

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