Im Sinkflug: Unternehmensbesteuerung und Lohnquote
"Seit Anfang der 1980er Jahre sind die durchschnittlichen Steuern auf Unternehmensgewinne in den EU-15-Staaten von 45 auf rund 30 Prozent gesunken, die Spitzensteuersätze der Einkommenssteuer von 62 auf 48 Prozent und die durchschnittliche Besteuerung von Zinserträgen von 48 auf 33 Prozent." (Gerald Oberansmayr, in: guernica 5/2007). Die öffentlichen Budgets kommen unter Druck, bei Sozialausgaben und öffentlichen Investitionen wird gespart. Das Familiensilber wird verscherbelt. Wir sind in Oberösterreich gerade Zeitzeugen der Konsequenzen dieser Politik. Um ein strukturelles Defizit im Landesbudget auszugleichen, war man sogar bereit, den Willen von 90.000 OberösterreicherInnen auf direkte Mitbestimmung kalt beiseite zu schieben. Privatisierungspolitiker mimen die leidenden Opfer der EU-Energiemarktliberalisierung. Dass diese Liberalisierung mit dem EU-Reformvertrag nicht nur prolongiert, sondern einzementiert wird, verschweigen sie. Unmittelbar nach Einigung auf den Reformvertrag im November 2007 kündigte die EU-Komission weitere Liberalisierungspläne im Bereich sozialer Dienste an.
Zum Status Quo gehört auch ein dramatisches Absinken der Lohnquote. In Österreich sank die bereinigte Lohnquote im Zeitraum von 1994 bis 2004 um 6 Prozent (WIFO-Datenbank). Gleichzeitig sinkt damit die Binnennachfrage. Der Binnenmarkt will sich ausdehnen. Der permanente Druck auf Löhne und Sozialleistungen geht einher mit einer Umverteilung und Konzentration gesellschaftlicher Entscheidungen. Die EU-Machteliten misstrauen den Menschen. Die Absicht, die Mogelpackung EU-Reformvertrag ohne Volksentscheide durchzuziehen, zeigt, dass man es aufgegeben hat, die Menschen für dieses Projekt zu gewinnen.
Hat uns der Nizzavertrag den Status Quo beschert? Hilft uns der EU-Reformvertrag wieder raus?
Diesen Befunden ließe sich noch einige weitere anfügen und diesen könnten zur Qualifizierung des Status Quo ebensoviele entgegengehalten werden. Uns interessiert jedoch nicht nur der Status Quo, sondern wie es dazu kam und wie wir den Status Quo überwinden können. Wie wirkt sich der EU-Reformvertrag auf die Dursetzung unserer Anliegen, unserer Haltung aus? Wird die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht verbessert und werden damit Löhne und Gehälter steigen? Wird die Erpressbarkeit durch die Drohung mit Betriebsabsiedlung geringer? Werden steigende Sozialleistungen leichter durchgesetzt? Werden die Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, im Gesundheits- und Bildungsbereich steigen? Können wir diese Bereiche besser vor ruinösem Wettbewerb schützen? Wird das öffentliche Eigentum in diesen Bereichen abgesichert? Bekommen wir mit dem EU-Reformvertrag eine rechtliche Hilfe bei der Durchsetzung eines humanen Fremdenrechts? Wird die politische Gestaltung der Gesellschaft demokratischer? Wird Abrüstung zur zentralen politischen Agenda?
EU-Reformvertrag: Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung
Den Kritikpunkten steht nicht einfach eine Reihe von Verbesserungen gegenüber, aus denen dann ein Saldo gebildet werden kann. Eine bestehende Entwicklung wird mit dem EU-Reformvertrag in ihrer Richtung bestärkt, daran können auch Abstriche und Zugeständnisse nichts ändern. Freilich ist die EU bereits jetzt ein weitgehend deregulierter Binnenmarkt, freilich herrscht auch jetzt bereits freier Kapitalverkehr, findet bereits jetzt Lohn- und Sozialdumping statt. Der EU-Reformvertrag hilft jedoch nicht dabei, diesen Kurs zu korrigieren. Im Gegenteil, wir werden in unserer Handlungsfähigkeit weiter geschwächt. Ja, es gibt die Grundrechtecharta und das Bekenntnis zum Ziel der sozialen Marktwirtschaft inklusive Vollbeschäftigung.
Carla Krüger, Mitglied der Arbeitsgruppe EU bei Attac Deutschland, kommt aber zu dem Schluss: "Durch die unklaren Verantwortlichkeiten verbleibt die Sozialpolitik [...] in einem rechtlichen Bermudadreieck zwischen EU, Mitgliedsstaat und Sozialpartnern, bei trotz neuester Regelungen weitgehender Bedeutungslosigkeit des Europaparlaments und Einschränkungen der Koaltionsfreiheit und des Streikrechts." Wie kommt sie zu dem Schluss? Durch das Studium der Details: Wenn es z. B. im Art. 153 VAE heißt, dass die EU zur Durchsetzung ihrer sozialpoltischen Ziele "unter Ausschluß jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten Maßnahmen annehmen..." kann. Das ist nicht nur völlig konträr zur Regelung des Binnenmarkts, z. B. des Kapitalverkehrs, wenn es dort festgehalten wird: "Im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten sowie zwischen den Mitgliedsstaaten und dritten Ländern verboten" (Art. 63 VAE). Das nimmt auch die Sozialpolitik auf der Ebene der Mitgliedsstaaten in die Zange.
Die Zementierung des Status Quo
Ja, es heißt im Art. 42 VEU, Abs. 2: "Diese (die gemeinsame Verteidigungspolitik) führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat einstimmig darüber beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedsstaaten, gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften einen Beschluss zu diesem Zweck zu erlassen." Diese Einstimmigkeit soll also der Anker sein, an dem wir unsere Neutralität festmachen? Bildet der Kriegsermächtigungsartikel 23f nicht auch eine "verfassungsrechtliche Vorschrift", auf die man sich berufen kann? Sehen wir uns nochmals die Details an: Es stehen nicht einzelne Kritikpunkte einer Reihe von Verbesserungen gegenüber. Der EU-Reformvertrag ist Teil eines Prozesses, der uns von unseren Anliegen und Hoffnungen entfremdet. Er hilft uns nicht aus dem Status Quo herauszukommen.
Der EU-Reformvertrag verbrieft weiterhin den deregulierten Markt und den ungezügelten Wettbewerb, forciert die Militarisierung der Außen- und Sicherheitspolitik und sichert den Institutionen der EU in diesem Sinn weitestgehende Handlungsfähigkeit. Die EU-Komission verfügt weiterhin über das alleinige Recht Richtlinien, d. h. Gesetze, zu initiieren. Die oft zitierte europäische Bürgerinitiative braucht von der Komission nur angehört zu werden. Gleichzeitig wird die Kommission verkleinert, Mitgliedsstaaten damit periodisch von der Mitwirkung ausgeschlossen. Die legislativen Kompetenzen des Rats werden ausgedehnt, z. B. auf die Festlegung der Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Dieses Gremium ist in rechtshistorischer Sicht aus zweierlei Perspektive ein Unikum: Die Staats- und Regierungschefs beschließen ihre eigenen Gesetze. Ihre Stimmen sind dabei gewichtet. Allerdings nicht wie in einer Kapitalgesellschaft nach dem Anteil am Eigenkapital, sondern nach der Anzahl der Köpfe, die sie repräsentieren. Der EU-Reformvertrag vergrößert das Gewicht der großen Mitgliedsstaaten und minimiert das der kleinen. Er ist damit ein weiterer Schritt zur Hierarchisierung der Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Institutionen, die weitgehend gegenüber demokratischer Einflüsterung abgeschirmt sind: der EZB-Rat, die Verteidigungsagentur, der Ratspräsident, der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik. Daran ändern auch die Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments nichts, die Fristerstreckung für die Subsidiaritätskontrolle durch die nationalen Parlamente von 6 auf 8 Wochen ebenso wenig.
Volksabstimmung: Demokratie von unten gegen das Diktat der EU-Machteliten
Die EU-Machteliten haben es aufgegeben, die Menschen für dieses Projekt zu gewinnen. Die Absicht, Handlungsfähigkeit gegen die Menschen durchzusetzen, wird das Machtgefälle noch verschärfen. Das Vertrauen in die politische Gestaltbarkeit der Gesellschaft wird weiteren Schaden nehmen. Die Frustration über die eigene Handlungsunfähigkeit wird seltsame und gefährliche Blüten treiben. Für die Werkstatt ist die Durchsetzung einer Volksabstimmung ein erster Schritt. Ein Schritt in eine andere, in die richtige Richtung. Ein Schritt zur Etablierung von Demokratie und Recht von unten.
Der Autor ist Versicherungskaufmann, Vater einer Tochter und Vorsitzender der Werkstatt Frieden & Solidarität. Aktuell arbeitet er am Aufbau der Plattform "Für eine Volxabstimmung über den EU-Reformvertrag in Österreich" mit.


