Förderungen über € 200,- müssen besonders begründet werden.
Kooperationen sind ohne Ausnahme mit folgenden Verpflichtungen verbunden:
- Auf allen Einladungen muss die GBW-Wien mit Logo und Text genannt sein (Logo der GBW-Wien, weißer Hintergrund, Logo der GBW-Wien, transparenter Hintergrund).
- Jedes Projekt wird auf der Website der GBW-Wien dokumentiert; der entsprechende Text soll 5000 Zeichen nicht überschreiten und ist vom Kooperationspartner bereitzustellen, wobei die Richtlinien für Website-Artikel zu beachten sind.
- Gezahlt wird, sobald Projektdokumentation (Einladungen - auch per e-mail -, Plakate, Fotos, Tondokumente, Projektmappen, etc.) und Projektbericht im Büro der GBW-Wien vorliegen. Rechnungen können nur bezahlt werden, wenn sie auf die GBW-Wien ausgestellt sind.
Die Grüne Bildungswerkstatt (GBW) und alle ihre Zweigvereine haben bei ihren Tätigkeiten das folgende Gesetz zu beachten.
"Die gesamte Tätigkeit der Rechtsträger (hier GBW) muss unmittelbar erfolgen, d.h. die Zuwendungen, die aus Mitteln des Bundesfinanzgesetzes den Rechtsträgern zur Verfügung gestellt werden, müssen von diesen selbst verwendet werden. Im einzelnen bedeutet dies, dass die Rechtsträger die Förderungsmittel für eigene Veranstaltungen verwenden dürfen bzw. mit dritten Stellen mitveranstaltend auftreten können, sofern entweder eine Kostenteilung sichtbar vereinbart und entsprechend abgerechnet wird oder die Beiziehung von Kooperationspartnern aus anderen Gründen der Qualität des jeweiligen Bildungsprojekts dient, z.B. hinsichtlich des eingebrachten Know-hows oder der effizienteren Betreuung bestimmter Zielgruppen."




