Der Primat des Binnenmarktes
Hierbei kommt der Schaffung eines freien Marktes für Dienstleistungen eine zentrale Rolle zu. Dienstleistungen sind nämlich zu einem guten Teil vermeintlich nicht-wirtschaftliche Aktivitäten, wie Bildung, Gesundheit und Altersvorsorge. Wenn hier der Primat des Binnenmarktes eingeführt wird, werden kapitalistische Prinzipien auch in diese Bereiche Einzug halten. Ein wesentlicher Hebel dafür ist die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch einen ruinösen Wettbewerb nach unten bei Löhnen und Sozialstandards, die ein Dienstleistungsmarkt schaffen wird. Aus gutem Grund haben Notare, Rechtsanwälte und Banken sichergestellt, dass für sie der Dienstleistungsmarkt nicht kommen wird.
Soziales Europa als Gegenentwurf
Wenn sich diese neoliberale Vision verwirklicht, entsteht eine grundlegend andere Gesellschaft. Dies scheinen immer mehr Menschen zu erkennen. Deshalb mehren sich die Forderungen nach einem Sozialen Europa als einem Gegenkonzept zum Europa der Konzerne. Die Proteste Tausender gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach dem ehemaligen EU-Binnenmarkt-Kommissar Bolkestein-Richtlinie genannt, haben gezeigt, dass die europäische kritische Öffentlichkeit wächst. Die EuropäerInnen wehren sich zunehmend gegen die neoliberale EU-Politik, die Menschen zur Ware macht und sie nur unter "Kapital-verwertbaren" Aspekten betrachtet. Wenn Bildung zu "Humankapital" degradiert wird, dann gilt nur mehr Ausbildung für die Erwerbsarbeit als unterstützenswert. Aus Bildung als einem staatsbürgerlichen Recht wird Bildung als Ware, bzw. Investition, für die, die sie sich leisten können. Auch wenn der ursprüngliche Text der EU-Dienstleistungsrichtlinie etwas verändert wurde, und einige Artikel herausgenommen wurden, kann keine Entwarnung gegeben werden. Weiterhin droht ein Sozialdumping, weil demokratisch beschlossene arbeitsrechtliche Bestimmungen dem Primat des Binnenmarktes untergeordnet sind. Schutz der ArbeiternehmerInnen ist keine ausreichende Begründung, um die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken.
Das Herkunftslandprinzip als Hebel zum Sozialdumping
Das "Herkunftslandprinzip" wurde
nämlich nicht aufgegeben, sondern umbenannt und teilweise
abgeschwächt, es wird in der gesamten Richtlinie ersetzt durch
den Begriff "Freier Dienstleistungsverkehr".
"Dienstleistungserbringer haben das generelle Recht,
Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer
Niederlassung zu erbringen. Die Mitgliedstaaten müssen für
die freie Aufnahme und die freie Ausübung einer
Dienstleistungstätigkeit innerhalb ihres Hoheitsgebiets sorgen.
... Die Mitgliedstaaten bekommen das Recht, den
Dienstleistungserbringern bestimmte Anforderungen aufzuerlegen,
allerdings nur aus Zwingenden Erfordernissen des Allgemeininteresses,
aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen
Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit."
Damit fallen die Beschlüsse hinter die Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes zurück, der auch die Anwendung
des Rechtes des Ziellandes z.B. beim Schutz des Arbeitsmarktes, der
Arbeitsbedingungen und der bevorzugten Beschäftigung von
Arbeitslosen im Zielland als zulässig erklärt hat.
Weitere Informationen und Hintergründe erhalten Sie unter www.dienstleistungsrichtlinie.at und http://www.attac.de/strasbourg/1602/ausw_loetzer.php


