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Dienstleistungsrichtlinie und Wohlfahrtsstaat

Bolkestein geht in die zweite Runde. Nach den europaweiten Protesten wurden einige Passagen entschärft und verändert. Trotzdem besteht kein Grund, Entwarnung zu geben.

Redaktion | 25.04.2006

Die nationale Gesetzgebung wird zunehmend durch EU-Verordnungen und Richtlinien der EU-Kommission bestimmt. Auf europäischer Ebene werden Entscheidungen gefällt, die tief in das Leben der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Dabei wird immer deutlicher, dass der Primat eines einheitlichen Binnenmarktes keinesfalls bloß ein ökonomisches Projekt ist. Die Schaffung eines Binnenmarktes bedeutet die Abschaffung politischer Gestaltungsräume; so geschehen bei der gentechnikfreien Zone in Oberösterreich oder beim freien Hochschulzugang. Die Ausweitung des Binnenmarktes auf alle Lebensbereiche nimmt der Demokratie weitgehend jeglichen Spielraum. Daher dient er dazu, die europäischen Gesellschaften radikal umzubauen. Wettbewerbsfähigkeit und Eigenverantwortung werden zum Ersatz von Wohlfahrtsstaat und demokratischer Gesellschaftsplanung.

Der Primat des Binnenmarktes


Hierbei kommt der Schaffung eines freien Marktes für Dienstleistungen eine zentrale Rolle zu. Dienstleistungen sind nämlich zu einem guten Teil vermeintlich nicht-wirtschaftliche Aktivitäten, wie Bildung, Gesundheit und Altersvorsorge. Wenn hier der Primat des Binnenmarktes eingeführt wird, werden kapitalistische Prinzipien auch in diese Bereiche Einzug halten. Ein wesentlicher Hebel dafür ist die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen durch einen ruinösen Wettbewerb nach unten bei Löhnen und Sozialstandards, die ein Dienstleistungsmarkt schaffen wird. Aus gutem Grund haben Notare, Rechtsanwälte und Banken sichergestellt, dass für sie der Dienstleistungsmarkt nicht kommen wird.

Soziales Europa als Gegenentwurf


Wenn sich diese neoliberale Vision verwirklicht, entsteht eine grundlegend andere Gesellschaft. Dies scheinen immer mehr Menschen zu erkennen. Deshalb mehren sich die Forderungen nach einem Sozialen Europa als einem Gegenkonzept zum Europa der Konzerne. Die Proteste Tausender gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach dem ehemaligen EU-Binnenmarkt-Kommissar Bolkestein-Richtlinie genannt, haben gezeigt, dass die europäische kritische Öffentlichkeit wächst. Die EuropäerInnen wehren sich zunehmend gegen die neoliberale EU-Politik, die Menschen zur Ware macht und sie nur unter "Kapital-verwertbaren" Aspekten betrachtet. Wenn Bildung zu "Humankapital" degradiert wird, dann gilt nur mehr Ausbildung für die Erwerbsarbeit als unterstützenswert. Aus Bildung als einem staatsbürgerlichen Recht wird Bildung als Ware, bzw. Investition, für die, die sie sich leisten können. Auch wenn der ursprüngliche Text der EU-Dienstleistungsrichtlinie etwas verändert wurde, und einige Artikel herausgenommen wurden, kann keine Entwarnung gegeben werden. Weiterhin droht ein Sozialdumping, weil demokratisch beschlossene arbeitsrechtliche Bestimmungen dem Primat des Binnenmarktes untergeordnet sind. Schutz der ArbeiternehmerInnen ist keine ausreichende Begründung, um die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken.

Das Herkunftslandprinzip als Hebel zum Sozialdumping

Das "Herkunftslandprinzip" wurde nämlich nicht aufgegeben, sondern umbenannt und teilweise abgeschwächt, es wird in der gesamten Richtlinie ersetzt durch den Begriff "Freier Dienstleistungsverkehr". "Dienstleistungserbringer haben das generelle Recht, Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ihrer Niederlassung zu erbringen. Die Mitgliedstaaten müssen für die freie Aufnahme und die freie Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit innerhalb ihres Hoheitsgebiets sorgen. ... Die Mitgliedstaaten bekommen das Recht, den Dienstleistungserbringern bestimmte Anforderungen aufzuerlegen, allerdings nur aus Zwingenden Erfordernissen des Allgemeininteresses, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit."

Damit fallen die Beschlüsse hinter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zurück, der auch die Anwendung des Rechtes des Ziellandes z.B. beim Schutz des Arbeitsmarktes, der Arbeitsbedingungen und der bevorzugten Beschäftigung von Arbeitslosen im Zielland als zulässig erklärt hat.


Weitere Informationen und Hintergründe erhalten Sie unter www.dienstleistungsrichtlinie.at und http://www.attac.de/strasbourg/1602/ausw_loetzer.php

Referenzen:

Thema: Europa

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